Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil zur Gänze wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei die mit insgesamt 14.215,72 EUR (darin enthalten 953,70 EUR USt und 8.494, EUR Barauslagen) bestimmten Kosten d…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltil…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist jedoch zulässig, weil die Ansicht des Berufungsgerichts über das fehlende Feststellungsinteresse im Widerspruch mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 5. 8. 2004, 2 Ob 167/04d, steht, mit der eine außerordentliche Revision des Bankkunden gegen die Feststellu…