(1) Jede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle ist vor der Besetzung öffentlich in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich auszuschreiben.
(2) Zur Gewinnung bundesinterner Interessentinnen und Interessenten kann abweichend von Abs. 1 eine ressortinterne oder eine bundesinterne Bekanntmachung im internen Teil der Jobbörse der Republik Österreich erfolgen.
Rückverweise
AusG · Ausschreibungsgesetz 1989
§ 20 Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht
(1) Jede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle ist vor der Besetzung öffentlich in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich auszuschreiben. (2) Zur Gewinnung bundesinterner Interessentinnen und Interessenten …
§ 90 Inkrafttreten
…Z 28, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) (2) Ferner treten in Kraft: 1. die übrigen Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 in seiner Stammfassung mit 1. Jänner 1990, 2. die Aufhebung des § 3 Z 5 lit. g durch das Bundesgesetz BGBl…
§ 72 Anwendungsbereich
…Weiterverwendung gemäß § 18 BAG befinden und 2. sich aufgrund einer öffentlichen Bekanntmachung für das jeweilige Ausbildungsverhältnis beworben haben. (2) Die §§ 20 bis 23, 27 und 28 sind nicht anzuwenden.…
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 152c Verwendungsänderung und Versetzung
…neuerliche Verwendungsänderung oder eine Versetzung, wenn diese auf Grund einer Bewerbung im Zuge einer Interessentensuche gemäß § 7 B GlBG oder gemäß § 20 AusG oder im Zuge einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu zugewiesene Arbeitsplatz einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet ist…
§ 145b Verwendungsänderung und Versetzung
…neuerliche Verwendungsänderung oder eine Versetzung, wenn diese auf Grund einer Bewerbung im Zuge einer Interessentensuche gemäß § 7 B GlBG oder gemäß § 20 AusG oder im Zuge einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu zugewiesene Arbeitsplatz einer höheren Funktionsgruppe zugeordnet ist…