§ 500 Begünstigter Personenkreis. — ASVG
Personen, die in der Zeit vom 4. März 1933 bis 9. Mai 1945 aus politischen Gründen – außer wegen nationalsozialistischer Betätigung – oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung in ihren sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen einen Nachteil erlitten haben, werden nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 501, 502 Abs. 1 bis 3 und 5 und 506, Personen, die aus den angeführten Gründen ausgewandert sind, nach den §§ 502 Abs. 4 bis 6, 503 und 506 begünstigt.
§ 500 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 500 Begünstigter Personenkreis.
…ABSCHNITT IV. Begünstigungen für Geschädigte aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung. § 500. Personen, die in der Zeit vom 4. März 1933 bis 9. Mai 1945 aus politischen Gründen – außer wegen nationalsozialistischer Betätigung – oder…
Art. 6 Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. Nr. 642/1989, zu BGBl. Nr. 189/1955)
…sonst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten. Befindet sich der Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung in Auswirkung einer aus den Gründen des § 500 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes erfolgten Auswanderung noch im Ausland, ist das Zutreffen der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch abweichend von § 223 Abs…
§ 242 Berücksichtigung der Beitragsgrundlagen in der Bemessungsgrundlage
…Kalendermonat) festgesetzt sind, mit dem Faktor, der sich aus der Teilung des für das Jahr, in dem der Nachteil in den sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen (§ 500) eingetreten ist, geltenden Aufwertungsfaktors durch den der zeitlichen Lagerung der Beitragsgrundlagen entsprechenden Aufwertungsfaktor ergibt, soweit es sich um Beträge nach § 9 Abs. …
§ 501 Wiederaufleben von Rentenansprüchen.
…der gesetzlichen Voraussetzungen wieder auf. Ebenso leben Ansprüche auf Renten, die nach den jeweils in Geltung gestandenen gesetzlichen Vorschriften aus einem der im § 500 genannten Gründe geruht haben oder aberkannt worden sind, wieder auf. (2) Renten und Pensionen, auf die der Anspruch nach Abs. 1 wieder auflebt, sind…
Rückverweise