ASVG
Gliederung
VIERTER TEIL. Pensionsversicherung.
ABSCHNITT II. Pensionsversicherung der Arbeiter.
§ 262a Frühstarterbonus
(1) Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters und zur Invaliditätspension gebührt für jeden Beitragsmonat auf Grund einer Erwerbstätigkeit, der vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurde, ein Frühstarterbonus in der Höhe von 1,00 € (Anm. 1) . Der Frühstarterbonus ist ab Zuerkennung der Pension Bestandteil der Pensionsleistung und mit dem 60 fachen des im ersten Satz genannten Betrages begrenzt.
(2) Der Frühstarterbonus gebührt nur dann, wenn der Pensionsleistung insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit zugrunde liegen, von denen mindestens 12 vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres erworben wurden.
(3) An die Stelle des Betrages nach Abs. 1 tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2025, der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit der jeweiligen Aufwertungszahl (§ 108a Abs. 1) vervielfachte Betrag.
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Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 417/2024 für 2025: 1,14 €
gemäß BGBl. II Nr. 263/2025 für 2026: 1,22 € )
§ 4a APG · APG · Allgemeines Pensionsgesetz
§ 4a Teilpension
…Teilpension gebührt ab dem Stichtag der nach Abs. 7 beantragten (vorzeitigen) Alterspension oder der Langzeitversichertenpension als Bestandteil der jeweiligen Pension. Ein Frühstarterbonus (§ 262a ASVG), der bereits zur Teilpension gebührt hat, gebührt ab dem Stichtag der (vorzeitigen) Alterspension oder der Langzeitversichertenpension zur jeweiligen gesamten Leistung. (9) Nach Anfall einer Teilpension…
§ 66 BB-PG · BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 66 Parallelrechnung
…in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung zu bemessen. § 15 und § 16 Abs. 5 APG sowie § 262a ASVG sind dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht…
§ 99 PG 1965 · PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 99 Parallelrechnung
…in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung zu bemessen. § 15 und § 16 Abs. 5 APG sowie § 262a ASVG sind dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht…
§ 19 BThPG · BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 19 Parallelrechnung
…in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung zu bemessen. § 15 und § 16 Abs. 5 APG sowie § 262a ASVG sind dabei nicht anzuwenden. Die Pension nach dem APG gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes nach Abs. 2 auf 100% entspricht…
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