Da nach den österreichischen Rechtsvorschriften für die Berechnung der Höhe des Frühstarterbonus gemäß § 262a ASVG der Zeitraum vor dem Monatsersten nach Vollendung des 20. Lebensjahrs heranzuziehen ist, sind bei Anwendung der Pro-Rata-Temporis-Methode nur die Versicherungszeiten der Berechnung zugrunde zu legen, die innerhalb dieses Zeitraums vorhanden sind.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden