V73/98—VfGH Entscheidung
01. Dezember 1998
…Höhe von S 1.479,50 hinausgeht. Die Antragstellerin führt zur Zulässigkeit des Antrages aus, daß dieser Bescheid mittels Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gemäß §§64 ff. ASGG bekämpft werden könne, es ihr aber nicht zumutbar sei, Klage zu führen, um die ihrer Meinung nach bestehende Verfassungswidrigkeit jener Regelungen - nämlich der angefochtenen Bestimmungen…