Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden.
Rückverweise
Nach § 1162 ABGB und § 25 AngG kann das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigen Gründen gelöst werden. Dies hat auch sinngemäß für freie Dienstverträge (zwischen Unternehmern) zu…
…der vereinbarten Vertragsdauer ende; ein Dienstverhältnis dieser Art könne daher im ersten Monat von beiden Vertragsteilen jederzeit, danach aber nur noch aus wichtigen Gründen (§ 25 AngG) vorzeitig aufgelöst werden. Im arbeitsrechtlichen Schrifttum hatten bereits Mayer - Mallenau - Grünberg (AngG[2], 111 f. § 19 Anm. 3) die Auffassung vertreten, daß ein von…
…im Übergangsbereich zwischen einem lyrischen Tenor und dem "Zwischenfach", sind wegen der fließenden Übergänge im Typus der Sänger ohne Belang. Da das Schauspielergesetz wie das Angestelltengesetz (in § 25 AngG) eine Generalklausel enthält, daß aus wichtigem Grund das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werde könne (§ 37 SchauspG), ist bei der dann folgenden demonstrativen…
…Anfallsalter erreicht hat oder die Voraussetzungen aus den Versicherungsfällen der Berufsunfähigkeit/Invalidität erfüllt. Die Bestimmungen der §§ 101, 105 ArbVG und § 25 AngG bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt. “ Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die vom Geltungsbereich des KV erfassten Arbeitgeber im Anwendungsbereich der Bestandschutzregel des…
…RIS Justiz RS0029348 [T5, T6]). Das Erfordernis der Unverzüglichkeit der vorzeitigen Auflösung darf nicht überspannt werden (ua Pfeil in Neumayr/Reissner , ZellKomm 3 § 25 AngG Rz 32 mwN). Wesentliches Kriterium für die Unschädlichkeit eines Zuwartens mit der Entlassung ist, ob die Verzögerung aufgrund der Sachlage begründet war (RIS Justiz…
…verletzt hat, dass diesem eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Zeit der Kündigungsfrist weiter zugemutet werden kann (ua Pfeil in ZellKomm² § 25 AngG Rz 23; RIS Justiz RS0029095; RS0029107). Eine andere Form der Beendigung darf aus objektiver Sicht nicht in Betracht kommen; die subjektive Einschätzung des Erklärenden…
…verloren gehen kann (vgl RIS Justiz RS0029600 [T5]; Pfeil in Schwimann/Kodek , ABGB 4 § 1162 Rz 128; Friedrich in Marhold/Burgstaller/Preyer , AngG § 25 Rz 11; Tarmann-Prentner in Reissner , AngG § 25 Rz 61). 8. Nichts zu gewinnen ist für den Revisionswerber letztlich auch aus…
…soll darüber hinaus nicht ungebührlich lange über sein weiteres dienstrechtliches Schicksal im Unklaren gelassen werden (RIS-Justiz RS0031799; RS0028965 ua; Friedrich in Marhold/Burgstaller/Preyer, AngG § 25 Rz 28 ff). Bei dieser Beurteilung sind keine starren zeitlichen Grenzen zu ziehen. Wesentliches Kriterium für die Unschädlichkeit eines Zuwartens mit der Entlassung…
…eine Suspendierung, zeigt, dass er aus dem Verhalten des Arbeitnehmers Konsequenzen ziehen werde und eine Weiterbeschäftigung als unzumutbar ansehe ( Pfeil in ZellKomm 2 § 25 AngG Rz 46 mwN). Dem Kläger wurden in der Phase seiner Dienstfreistellung verschiedene Lösungsmöglichkeiten angeboten und eine Supervision und Mediation, ua zur „Beziehungsklärung“…
…nicht in Betracht kommt; die subjektive Einschätzung des die Auflösung Erklärenden kann dafür also nicht den Ausschlag geben ( Pfeil in Neumayr/Reissner, ZellKomm 3 § 25 AngG Rz 24). Als andere Beendigungsformen, auf die zunächst zurückzugreifen ist, kommen insbesondere die Kündigung und der Zeitablauf in Betracht. Die vorzeitige Auflösung ist insofern…
Das Auftreten einer Geisteskrankheit in Schüben, während welcher der Angestellte seine Dienstobliegenheiten vernachlässigt, berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund der Generalklausel des § 25 AngG.…
Auch einer deklaratorischen Entlassungsverfügung auf Grund der §§ 19, 14 VerbotsG 1945 kann der Wille des Dienstgebers entnommen werden, den Dienstnehmer nach § 25 AngG zu entlassen oder nach § 8 Beamten-ÜG auszuscheiden. Wurde diese Verfügung aber rückwirkend behoben, so kann sie nicht in eine andere dienstrechtliche Maßnahme umgedeutet…
Entscheidung 4 Ob 7/48, ArbSlg 4981, ausgesprochenen Auffassung, daß eine zu Unrecht nach § 14 VerbotsG 1945 ausgesprochene Entlassung nicht als Entlassung nach § 25 AngG zu werten sei, kann nicht aufrecht erhalten werden.…
…Personen unterliegen, durchführen. Nach Ansicht des Erstgerichtes lag am 15. November 1956, dem Tag der Entlassung des Klägers, ein wichtiger Entlassungsgrund im Sinne des § 25 AngG. vor, da die Aufzählung der Entlassungsgrunde in § 27 AngG. keine taxative sei. Die Krankheit des Klägers sei am 15. November 1956 nicht geheilt gewesen…
zu Unrecht abgegebene Erklärung des Dienstgebers, der Dienstnehmer gelte als im Sinne des § 14 VerbotsG 1945 entlassen, ist daher als eine Entlassungserklärung nach § 25 AngG zu werten.…
…unerhebliche - Motiv des Vertragsabschlusses. Ein Dienstverhältnis dieser Art kann nur im ersten Monat von beiden Vertragsteilen jederzeit, danach aber nur noch aus wichtigen Gründen (§ 25 AngG) vorzeitig aufgelöst werden (ArbSlg 9.765; 9 ObA 68/88; 9 ObA 365/89 u. a.). Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis (Schwarz/Löschnigg, Arbeitsrecht8, 141 mwH…
…Dies führe aber nicht zu einem Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Insbesondere fehle es hier an den Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 29 Abs 1 AngG, weil der Kläger die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses nicht unverzüglich erklärt habe. Ihm sei daher die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch während der Kündigungsfrist nicht unzumutbar gewesen…
…grundsätzlich mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen worden ist (§ 1158 Abs 1 ABGB, § 19 Abs 1 AngG). Der Zeitablauf ist jedoch nicht die einzige Form der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; auch die Entlassung ist möglich. Die Entlassungsgründe des ABGB und der arbeitsvertragsrechtlichen…
…des Entlassungsrechts, wenn damit nicht der Kernbereich des zwingenden Entlassungsrechts betroffen ist, wird jedoch für zulässig angesehen ( Pfeil in Neumayr/Reissner , ZellKomm³ § 25 AngG Rz 3 mwN; Grillberger/Warter in Löschnigg/Melzer , Angestelltengesetz 11 § 25 Rz 31; vgl Löschnigg , Arbeitsrecht 13 Rz 8/368…
…RS0031799; Kuderna , Entlassungsrecht 2 , 13 f; Tarmann Prentner in Reissner , AngG 2 § 25 Rz 40 mwN; Friedrich in Marhold/Burgstaller/Preyer , AngG § 25 Rz 29). Der Grundsatz, dass die Entlassung unverzüglich auszusprechen ist, beruht auf dem Gedanken, dass ein Arbeitgeber, der eine Verfehlung seines Arbeitnehmers nicht sofort…
…die für den Fall eines gerechtfertigten vorzeitigen Austritts zustehende Abfertigung in Anspruch zu nehmen. Er sei daher auf die Höhe dieser Abfertigung anzuspannen. Gemäß § 25 AngG kann ein Dienstverhältnis von jedem Teil aus wichtigem Grund gelöst werden; dem Arbeitnehmer gebührt auch im Falle des begründeten vorzeitigen Austritts eine Abfertigung (§ 23…
…Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (RS0106298). Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten des Angestellten den Entlassungsgrund der Vertrauenswürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG verwirklicht, kommt es vor allem darauf an, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, dass seine Belange durch den…
…auf die Ausübung des Entlassungsrechts bezüglich des der Kündigung vorausgegangenen Verhaltens (RIS Justiz RS0029226; RS0028276; Kuderna , Entlassungsrecht² 27; Pfeil in ZellKomm² § 25 AngG Rz 43; Friedrich in Marhold/Burgstaller/Preyer , § 25 AngG Rz 39). Ob nach den Umständen des Einzelfalls ein Verzicht anzunehmen ist…
…zu verbleiben habe und das Erstgericht umfangreiche Tatsachenfeststellungen zur Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit zu treffen habe, diesem aber aufzutragen sei, keine analoge Anwendung der §§ 25 ff AngG vorzunehmen. Der Beklagte beantragt die Abänderung im Sinne der Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung, hilfsweise die Rückverweisung an das Berufungsgericht. Der Beklagte beantragt, den Rekurs der…
…Reissner , ZellKomm 3 § 27 AngG Rz 1 [Stand 1. 1. 2018, rdb.at]; ders in Neumayr/Reissner , ZellKomm 3 § 25 AngG Rz 3 [Stand 1. 1. 2018, rdb.at]; vgl auch 9 ObA 98/04h). Maßstab für die Beurteilung zusätzlich vereinbarter wichtiger Gründe ist die Unzumutbarkeit für…
…später bekannt geworden sind, wenn sie beim Ausspruch der Entlassung bereits verwirklicht waren (RIS Justiz RS0029131 [insb T10]; RS0029489; RS0029139; Friedrich in Marhold/Burgstaller/Preyer AngG § 25 Rz 15 ua). 3. Gemäß § 72 Abs 2 lit b K GVBG liegt ein wichtiger Grund für die vorzeitige…
…werden (RIS-Justiz RS0028543 [T3]; Arb 11.343; 9 ObA 112/97d; 9 ObA 160/98i; 9 ObA 103/02s vgl auch Pfeil in ZellKomm § 25 AngG Rz 31 f mwH). Bei Dauertatbeständen, bei denen sich die Pflichtverletzung wiederholt, bzw über einen längeren Zeitraum erstreckt, können die Auflösungsgründe solange geltend gemacht werden…
…Treten hingegen die Arbeitnehmer gemäß § 25 KO vorzeitig aus, wird das Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst. Die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses (vgl § 1162 ABGB, § 25 AngG) löst zwar, weil die Konkurseröffnung als wichtiger Grund gilt (§ 25 Abs 1 KO), Ansprüche aus, die betragsmäßig dem laufenden Entgelt bis zum Ende der…
…vorzeitigen Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses gebe, was mit 24. 3. 1999 eingetreten sei. Unabhängig von der Berechtigung hiezu sei das Vertragsverhältnis zwischen den Streitteilen - analog § 25 AngG - aufgelöst, eine Konkurrenzklausel könne daher keine Wirkungen mehr entfalten. Das Berufungsgericht gab der Berufung der klagenden Partei im Sinn ihres hilfsweise gestellten Aufhebungsantrages Folge, sprach…
…des Entlassungsrechts, ZAS 1989, 1 [3 f]; Kuderna, Entlassungsrecht² [1994] 27; Krejci in Rummel ABGB³ § 1162 Rz 165; Pfeil in ZellKomm § 25 AngG Rz 44; Grillberger in Löschnigg, Angestelltengesetz Band II8 [2007] § 25 Rz 45). Nur ein danach eingenommenes oder allenfalls ein dem vorgesetzten Dienstgeber erst später zur Kenntnis gelangtes Verhalten könnte in…
…das bei ihm das Vertrauen erwecken hätte können, dass sie auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verzichten werde. Sein Verhalten sei tatbestandsbegründend iSd § 27 Z 1 AngG, würde aber auch einen personenbezogenen Kündigungsgrund iSd §§ 105 Abs 3 Z 2 iVm 106 ArbVG verwirklichen. Die Glaubhaftmachung eines verpönten…