JudikaturOGH

RS0028558 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 1956

Nach § 1162 ABGB und § 25 AngG kann das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigen Gründen gelöst werden. Dies hat auch sinngemäß für freie Dienstverträge (zwischen Unternehmern) zu gelten.

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