JudikaturOGH

RS0028588 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 1967

Das Auftreten einer Geisteskrankheit in Schüben, während welcher der Angestellte seine Dienstobliegenheiten vernachlässigt, berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund der Generalklausel des § 25 AngG.

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