JudikaturOGH

RS0029372 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 1951

Wurde eine Entlassung nach § 21 VerbotsG 1945 von Inkrafttreten der

3. DVVerbotsG ausgesprochen, so hat das Gericht zu prüfen, ob die Voraussetzung, daß der Dienstnehmer keine Gewähr für ein rückhaltloses Eintreten für die Republik bietet, gegeben ist. Die in der Entscheidung 4 Ob 7/48, ArbSlg 4981, ausgesprochenen Auffassung, daß eine zu Unrecht nach § 14 VerbotsG 1945 ausgesprochene Entlassung nicht als Entlassung nach § 25 AngG zu werten sei, kann nicht aufrecht erhalten werden.

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