Finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice sind:
1. Ausgaben im Rahmen von Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 3,
2. Beihilfen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 34 bis 38.
Rückverweise
AMS – Anweisungsverordnung
§ 2 Direkte Übermittlung
…an das für die Datenverarbeitung zuständige Organ ohne Mitwirkung eines ausführenden Organs weitergegeben werden. Für die Datenverarbeitung zuständig ist für finanzielle Leistungen gemäß § 33 AMSG mit Ausnahme der beruflichen und geographischen Mobilitätsbeihilfen die Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice und für die übrigen finanziellen Leistungen die Bundesrechenzentrum GmbH.…
AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 62 Übergang bestehender Rechte und Pflichten auf das Arbeitsmarktservice
…eine Bescheinigung über das Eigentumsrecht an den in der Anlage angeführten Vermögensbestandteilen auszustellen. Eine solche Bescheinigung gilt als öffentliche Urkunde im Sinne des § 33 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 39. (Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 141/2000) (5) Der Übergang…