Die pfändbaren Ansprüche auf Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes können nur zur Deckung gesetzlicher Unterhaltsansprüche gegen den Anspruchsberechtigten rechtswirksam übertragen und verpfändet werden; § 291b der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, ist anzuwenden. Die Exekutionsordnung regelt, inwieweit Ansprüche auf Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes pfändbar sind.
§ 37 AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 37 Pfändbarkeit
…§ 37. Die pfändbaren Ansprüche auf Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes können nur zur Deckung gesetzlicher Unterhaltsansprüche gegen den Anspruchsberechtigten rechtswirksam übertragen und verpfändet werden; § …
§ 33 Arten der finanziellen Leistungen
§ 33. Finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice sind: 1. Ausgaben im Rahmen von Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 3 , 2. Beihilfen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 34 bis 38 .