G126/2022—VfGH Entscheidung
19. Juni 2024
…Hinzu komme, dass es zu den gesetzlichen Aufgaben der Arbeiterkammern (die Versicherungsvertreter entsenden) gehöre, auch die Interessen der ASVG Versicherten zu vertreten (§4 des Arbeiterkammergesetzes 1992 – AKG, BGBl 626/1991). Die Interessen der Pensionsbezieher würden daher auch durch die von der Arbeiterkammer entsendeten Versicherungsvertreter wahrgenommen. Bei einer grundsätzlichen Repräsentation der Pensionsbezieher…