(1) Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.
(2) Einwendungen aus dem Vertrage stehen dem Versprechenden auch gegen den Dritten zu.
Rückverweise
Bei einem Vertrag zugunsten Dritter ist der Begünstigte auf sein Zurückweisungsrecht nach § 882 ABGB beschränkt (SZ 51/82) und damit weder Partei des Titelgeschäfts im Sinne des § 26 GBG noch Partei im Sinne des § 31 Abs 1…
…lit a PKG) die unmittelbare Durchsetzung des Auszahlungsanspruchs gegenüber der Pensionskasse eröffnet, sobald ein Leistungstatbestand verwirklicht ist ( Apathy/Riedler in Schwimann ³ § 882 ABGB Rz 1; Schrammel , Betriebspensionsgesetz, Erl 5.2. zu § 3 BPG, Anm zu § 15 PKG; Farny/Wöss , BPG-PKG, §…
…Dritter ausgesprochen (1 Ob 580/94 = ÖBA 1995, 314; RIS-Justiz RS0013961, zuletzt etwa 8 Ob 42/05t); um so mehr muss es nach § 882 Abs 2 ABGB für Verträge zugunsten Dritter gelten (vgl 1 Ob 580/94). Die vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung zitierte Entscheidung (6 Ob 215/02i = RdW 2003…
…eingeräumte Servitutsrecht (einer negativen Servitut des Bauverbots; vgl § 476 Z 11 ABGB; die Aufzählung der Servitutsrechte im Gesetz ist nicht erschöpfend: Petrasch in Rummel ABGB2 § 475 Rz 1) gemäß § 882 Abs 1 ABGB mit Wirkung ex tunc zurückzuweisen, ihr steht auch das Recht zu, auf eine schon eingeräumte Dienstbarkeit mit Wirkung ex nunc zu verzichten. Die Vorinstanzen (auch…
…einzugehen, ob der von der beklagten Partei ausbedungene Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit auch gegen Dritte wirkt (siehe dazu Apathy in Schwimann, Rz 10 zu § 882 ABGB). Für den Fall einer deliktischen Schadenersatzpflicht wegen Verletzung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten nimmt nämlich die beklagte Partei selbst keine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit an. Tatsächlich…
…beglaubigten Unterschrift auf der Eintragungsurkunde nicht zu beanstanden ist. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter, wie hier, ist nämlich der Begünstigte auf sein Zurückweisungsrecht nach § 882 ABGB beschränkt (SZ 51/82) und damit weder Partei des Titelgeschäfts iSd § 26 GBG noch Partei iSd § 31 Abs 1 GBG (Hofmeister in NZ…
…Dritten zum Vorteil gereichen soll. Da sich aber niemand gegen seinen Willen etwas zuwenden lassen müsse, könne der Dritte das ihm eingeräumte Forderungsrecht zurückweisen (§ 882 ABGB). Verträge zu Lasten Dritter seien grundsätzlich nicht möglich, weil die Verpflichtung eines Dritten ohne dessen Zustimmung dem Grundsatz der Privatautonomie widersprechen würde. Der Erklärende könne…
…die Klägerin die Leistung fordern könnten. Ihr fehle daher die aktive KlagslegitimatiON Auch im Falle eines echten Vertrages zugunsten Dritter stünden dem Beklagten gemäß § 882 Abs2 ABGB alle Einwendungen aus dem Vertrag zu. Er könne daher auch der Klägerin gegenüber Arglist einwenden. Da er von Alfred B*** bewußt über die Vermögensverhältnisse der…
…der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung und deren Zweck ableiten. Zu beurteilen ist also - ausgehend von der Annahme der Vereinbarung durch den Dritten (vgl § 882 Abs 1 ABGB) - wann unter Berücksichtigung allfälliger Eigeninteressen der Vertragsparteien aus dem Zweck der Vereinbarung abzuleiten ist, dass dem Dritten ein Recht in diesem umfassende Sinne eingeräumt werden…
…dem Erwerb des Gründeigentums durch die Übernehmerin unwiderruflich erworben worden sein und damit würde dieses Recht allein der Dispositionsbefugnis der Begünstigten unterliegen. Die aus § 882 ABGB. oder vielmehr aus dem Schrifttum zu dieser Gesetzesstelle hergeleitete Meinung des Berufungsgerichtes, daß das Recht auf den Abschluß des Versorgungsvertrages nach Annahme dieses Rechtes durch…
…eben nicht unmittelbar in das Vertragsverhältnis einbezogen war (vgl EvBl 1969/253; RdW 1987, 230 und 324 mwN; Rummel in Rummel2, Rz 2 zu § 882 ABGB; Apathy in Schwimann, Rz 4 zu §§ 881, 882 ABGB); es ist ihm aber auch kraft seiner organschaftlichen Stellung nicht das Recht zur Vertragsanfechtung…
…Zustimmung (9 Ob 43/09b), beim echten Vertrag zugunsten Dritter (7 Ob 724/83 = NZ 1985, 15, vgl § 882 Abs 2 ABGB) oder wegen gesetzlicher Sonderregeln (zB § 35b VersVG), lässt sich weder aus dem Vorbringen der beklagten Partei noch aus den Feststellungen ableiten. 2. …
…Rechtsstreit nicht über das Eigentum des mj Karl S***** entschieden. Er ist nicht Prozesspartei, weshalb hier gar nicht auf die Frage einzugehen ist, ob § 882 Abs 2 ABGB dem Kläger die Möglichkeit gibt, vom mj Karl S***** dessen Anteil zu verlangen. Er macht hier nur seinen Anspruch gegen die Beklagte geltend, der zunächst…
…Beurteilung verwies es auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, nach der bei einem echten Vertrag zugunsten Dritter der Begünstigte auf sein Zurückweisungsrecht nach § 882 ABGB beschränkt und damit weder Partei des Titelgeschäfts im Sinn des § 26 GBG noch Partei im Sinn des § 31 Abs 1…
…aber dahin ein, anders lägen die Dinge, wenn in der Zusage, an den Dritten zu leisten, ein Aufrechnungsverzicht zu erblicken sei. Auch Apathy (in Schwimann , ABGB § 882 Rz 4) vertritt die Auffassung, wohl könne der Schuldner gegen den Versprechensempfänger beim unechten Vertrag zugunsten Dritter in der Regel aufrechnen, die Auslegung…
…Deckungsgeschäft entsteht (vgl Gschnitzer in Klang IV/1, 226 ff), also ein Rechtserwerb aus fremdem Rechtsgeschäft stattfindet (vgl Apathy in Schwimann Rz 4 zu § 882 ABGB). Die Rechtsnatur des Vertrages zu Gunsten Dritter wird also durch das Deckungsverhältnis, das Verhältnis zwischen Versprechendem und Versprechensempfänger, bestimmt, dieses ist somit für Inhalt und…
…Selbst wenn man eine unmittelbare Drittbegünstigung im Sinne des § 881 Abs 2 ABGB als gegeben annehme, stünden die Einwendungen aus dem Vertrag gemäß § 882 Abs 2 ABGB dem Versprechenden auch gegen den Dritten zu. Als Einwendung in diesem Sinn sei auch jenes Verständnis des Peter S***** anzusehen, daß dieser als redlicher Erklärungsempfänger…
…Dritten ankäme. Das Gesetz sieht keine Beteiligung des Dritten vor, sondern gibt diesem nur die Möglichkeit, das aus dem Vertrag erworbene Recht zurückzuweisen (§ 882 Abs 1 ABGB). Das Recht erwirbt er jedoch so (widerruflich, abänderbar ), wie es im Deckungsverhältnis vereinbart wurde ( Kalss in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.05 § 882 Rz…
…ist dann anzunehmen, wenn die Leistung hauptsächlich ihm zum Vorteil gereichen sollte. Dem Dritten steht das Recht zur Zurückweisung des ihm zugedachten Rechtes zu (§ 882 Abs. 1 ABGB). Ob der Dritte Rechte erwirbt, ist demnach Auslegungsfrage. Die Erforschung des Parteiwillens wird hier, wie Gschnitzer a. a. O., 266 zutreffend hervorhebt, vielfach nicht weiterhelfen…
…unmittelbares Recht aus der ihn begünstigenden Vertragsbestimmung erlangt. Der Dritte muss sich allerdings gegen seinen Willen nicht etwas zuwenden lassen und kann daher nach § 882 Abs 1 ABGB das ihm eingeräumte Recht zurückweisen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Mieter im Kündigungsprozess des Erwerbers ausdrücklich eingewendet hat, dass dieser an den…
…rechtlich zur Fürsorge verpflichtet war (stRspr, 1 Ob 2317/96h = JBl 1997, 315 = EvBl 1997/105 = ecolex 1997, 425 [Rabl] mwN; Apathy in Schwimann2, § 882 ABGB Rz 10). Denn es bedarf die Erweiterung des Haftungsrisikos des Vertragsschuldners eines rechtfertigenden Grundes, weil der Schuldner seine Risiken überblicken imstande sein muss und die…
…Beklagten als Begünstigter unanwendbar, wäre die genannte Bestimmung ohne Bedeutung bzw praktischem Nutzen. Dass dem nicht so ist, muss schon aus dem Blickwinkel des § 882 Abs 2 ABGB festgestellt werden, der anordnet, dass Einwendungen aus dem Vertrage dem Versprechenden auch gegen den Dritten zustehen. Zu Recht hat demnach das Berufungsgericht die Anwendbarkeit der…
…als Ausdruck besonderer vertraglicher Haftung des Schuldners, so kann dieser sekundäre Leistungsanspruch nicht weiter reichen als die vertraglichen Ersatzansprüche des Gläubigers (Bestellers). Dem trägt § 882 Abs.2 ABGB bei Verträgen zugunsten Dritter damit Rechnung, daß der Schuldner Einwendungen aus dem Vertrag mit seinem Gläubiger auch dem begünstigten Dritten entgegenhalten kann. Es erschiene unangemessen…
…und nicht dem Dritten erklären muß, denn diese Erklärungen bewirkten eine Rechtsgestaltung (Gschnitzer in Klang2 IV/1, 243; Rummel in Rummel2 Rz 2 zu § 882 ABGB). Daraus ergebe sich für den hier zu beurteilenden Sachverhalt, daß die sechst- und siebtbeklagten Parteien ihre Erklärung, den Kaufvertrag über ihre Miteigentumsanteile wegen listiger Irreführung…
…Eine Annahme durch den Dritten ist ja nicht erforderlich, vielmehr steht ihm lediglich das Recht auf Zurückweisung des aus dem Vertrag erworbenen Rechtes zu (§ 882 Abs 1 ABGB). Der Dritte ist eben am Rechtsgeschäft nicht selbst beteiligt, er erwirbt das Forderungsrecht ohne sein Zutun (SZ 51/82; RPflG 2604; Apathy in Schwimann2 Rz…
…Grund dieses eng begrenzten Vertragsinhaltes erübrige es sich, auf die Frage einzugehen, ob die klagende Partei zu irgendeinem Zeitpunkt irgend etwas im Sinne des § 882 Abs. 1 ABGB zurückgewiesen hätte müssen. Der Oberste Gerichtshof änderte über Revision der Beklagten die Urteile der Untergerichte dahin ab, daß das Klagebegehren abgewiesen wurde. Aus den Entscheidungsgründen…
…Errichtung des Schiedsvertrages auch erfüllt; ein Schutz vor Übereilung ist nicht notwendig, weil es dem Dritten ohnedies freisteht, sein Recht auszuüben oder es zurückzuweisen (§ 882 Abs 2 ABGB). Dadurch ist der Dritte nicht unbillig belastet, weil er in jenen Fällen, in denen er für das ihm eingeräumte Recht eine Gegenleistung erbringt oder erbracht…
…Der Destinatar erwirbt gegen den Treuhänder einen eigenen Erfüllungsanspruch gemäß §§ 881 f ABGB (auch RIS-Justiz RS0010462), der nach § 882 Abs 2 ABGB dessen Einwendungen aus der Treuhandabrede unterliegt ( Rubin in Kletečka/Schauer , ABGB-ON 1.02 § 1002 Rz 169 mwN). Bei einem Verwahrauftrag entspricht es…
…den Dritten oder auch nur der Benachrichtigung des Dritten absehe und dem Dritten nur die Möglichkeit gebe, das aus dem Vertrag erworbene Recht zurückzuweisen (§ 882 ABGB) bedürfe es auch dann, wenn der Dritte durch den Versprechensempfänger beschenkt werden sollte, nicht der Annahme der Schenkung durch den Begünstigten und auch nicht der…
…Mitverschulden durch Gehilfenverhalten (1991), 77 ff, 96), der entgegen der herrschenden Auffassung den geschützten Dritten von Einwendungen im Sinne des § 882 Abs.2 ABGB ausnehmen will, bezweifelt nicht, daß dieser bei Beurteilung des Mitverschuldens für das Verhalten seiner (Bewahrungs )Gehilfen einstehen muß. Zur Begründung der Verantwortung der klagenden Partei…
…rechtlich zur Fürsorge verpflichtet war (SZ 64/15, SZ 59/189, SZ 58/4 ua; Apathy in Schwimann , § 882 ABGB Rz 10). Auch die deutsche Lehre und Rechtsprechung verlangt Leistungs (Vertrags)Nähe und eine Schutz- und Sorgfaltspflicht des Gläubigers sowie für den Schuldner die…
Eine Annahme durch den Dritten ist ja nicht erforderlich, vielmehr steht ihm lediglich das Recht auf Zurückweisung des aus dem Vertrag erworbenen Rechtes zu (§ 882 Abs 1 ABGB). Der Dritte ist eben am Rechtsgeschäft nicht selbst beteiligt, er erwirbt das Forderungsrecht ohne sein Zutun.…
einem unechten Vertrag zugunsten Dritter unterliegt die Aufrechnung des Schuldners (Versprechenden) mit Gegenforderungen, die ihm gegen den Gläubiger (Versprechensempfänger) zustehen, nicht der Beschränkung des § 882 Abs 2 ABGB auf solche aus dem Vertrag.…