Gesetzliches Erbrecht eines Adoptivkindes gegenüber den Vorfahren des Annehmenden nach § 733 ABGB idF ErbRÄG 2015—OGH Entscheidung
2Ob35/26z19. Mai 2026
…ein Nachkomme des Verstorbenen vor ihm gestorben ist und seinerseits Nachkommen hinterlassen hat, fällt der Anteil, der dem verstorbenen Nachkommen gebührt hätte, nach § 733 ABGB dessen Kindern zu. Der Erstantragsteller macht geltend, dass keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage vorliege, ob auch Adoptivkinder des verstorbenen Nachkommen ein gesetzliches Erbrecht nach §…