Gesetzliches Erbrecht eines Adoptivkindes gegenüber den Vorfahren des Annehmenden nach § 733 ABGB idF ErbRÄG 2015—OGH Entscheidung
2Ob35/26z19. Mai 2026
…hat aber schon in anderem Zusammenhang ausgesprochen, dass das Eintrittsrecht des § 733 ABGB ein typisches Recht ist, das sich aus der Verwandtschaft ergibt ( RS0030860 ) . Eine Auslegung des § 733 ABGB , wonach auch Adoptivkinder ein Erbrecht nach den Eltern des Annehmenden beanspruchen können, stünde deshalb in offenkundigem Widerspruch zu…