ABGB
Gliederung
Zweyter Theil des
Erste Abtheilung des Sachenrechtes.
III. Vermischter Zuwachs.
§ 504 Persönliche Dienstbarkeiten; insbesondere:
Die Ausübung persönlicher Servituten wird, wenn nichts anderes verabredet worden ist, nach folgenden Grundsätzen bestimmt: Die Servitut des Gebrauches besteht darin, daß jemand befugt ist, eine fremde Sache, ohne Verletzung der Substanz, bloß zu seinem Bedürfnisse zu benützen.
§ 504 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 504 Persönliche Dienstbarkeiten; insbesondere:
…1) das Recht des Gebrauches; § 504. Die Ausübung persönlicher Servituten wird, wenn nichts anderes verabredet worden ist, nach folgenden Grundsätzen bestimmt: Die Servitut des Gebrauches besteht darin, daß jemand befugt ist…
§ 7 Bgld. GVG 2007 · Bgld. GVG 2007 · Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007 - Bgld. GVG 2007
§ 7 Gegenstand
…sind Gegenstand dieses Abschnitts: 1. der Erwerb des Eigentums; 2. der Erwerb des Fruchtnießungsrechts (§ 509 ABGB) oder des Rechts des Gebrauchs (§ 504 ABGB) einschließlich der Dienstbarkeit der Wohnung (§ 521 ABGB); 3. der Erwerb des Baurechts oder eines anderen Rechts zur Errichtung eines Bauwerks auf fremdem Grund…
§ 4 Genehmigungspflicht
…vorliegen, der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung: 1. der Erwerb des Eigentums; 2. der Erwerb des Fruchtnießungsrechts (§ 509 ABGB) oder des Rechts des Gebrauchs (§ 504 ABGB) oder der Dienstbarkeit der Wohnung (§ 521 ABGB); 3. der Erwerb eines Baurechts oder eines anderen Rechts zur Errichtung eines Bauwerks auf fremdem Grund…
§ 14 S.GVG 2023 · S.GVG 2023 · Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023
§ 14 Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte
…Rechte an Baugrundstücken zum Gegenstand haben: 1. des Eigentumsrechts; 2. eines Fruchtnießungsrechts gemäß § 509 ABGB oder des Rechts des Gebrauchs gemäß § 504 ABGB; 3. eines Baurechts gemäß § 1 des Baurechtsgesetzes; 4. des Rechts, ein Bauwerk auf fremden Grund zu errichten (Superädifikat); 5. eines Bestandsrechts, das auf…
§ 24 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
…einem Grundstück, Gebäude oder an Teilen davon; 2. die Einräumung des Fruchtnießungsrechtes gemäß § 509 ABGB oder des Rechtes des Gebrauches gemäß § 504 ABGB an einem Grundstück, Gebäude oder an Teilen davon; 3. die Einräumung oder Übertragung des Baurechtes an einem Grundstück; 4. die Bestandgabe eines Grundstückes, Gebäudes oder…
§ 7 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
…Gegenstand haben: 1. die Übertragung des Eigentums; 2. die Einräumung des Fruchtnießungsrechtes gemäß § 509 ABGB oder des Rechtes des Gebrauches gemäß § 504 ABGB; 3. die Einräumung oder Übertragung des Baurechtes gemäß § 1 des Baurechtsgesetzes; 3a. die Einräumung oder Übertragung des Rechts, ein Bauwerk auf fremden Grund…
§ 38 Zustimmungsbedürftiger Rechtserwerb, Voraussetzungen für die Zustimmung, Behörden
…nicht gleichgestellter Ausländer ist: 1. die Übertragung des Eigentums; 2. die Einräumung des Fruchtnießungsrechtes gemäß § 509 ABGB oder des Gebrauchsrechtes gemäß § 504 ABGB; 3. die Einräumung oder Übertragung des Baurechtes. Hinsichtlich der Gleichstellung mit Inländern ist § 22 sinngemäß anzuwenden. (2) Auf den Erwerb von Rechten gemäß…
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