Wird der Pfandgläubiger nach Verlauf der bestimmten Zeit nicht befriediget; so ist er befugt, die Feilbiethung des Pfandes gerichtlich zu verlangen. Das Gericht hat dabey nach Vorschrift der Gerichtsordnung zu verfahren.
Rückverweise
…Z 2 GBG eingeräumten Ermessensspielraum (RIS-Justiz RS0060644) nicht überschritten. 5. Ob der - vom Rekursgericht als präjudiziell angesehene - Streit um die Auslegung des § 461 ABGB durch die Verordnung des Justizministeriums vom 19. 9. 1860, RGBl 1860/212 (JMV 1860) entschieden ( Klang in Klang I/2, 313; Hinteregger in…
Verpfändete unverkörperte Rechte und verpfändete Wertpapiere, die nicht von der handelsrechtlichen Sonderregelung erfaßt werden, sind gemäß § 461 ABGB unter Einschaltung des Gerichtes zu verwerten, wenn die gesicherte Forderung fällig, der Schuldner mit ihrer Erfüllung im Verzug und eine andere Art der Verwertung nicht…
…Schutzbedürfnis des Pfandschuldners nicht ausreichend Rechnung tragen, weil sie keine Handhabe gegen willkürliche Pfandverschleuderung bieten. 3.) Ob der Streit um die Auslegung des § 461 ABGB durch die Verordnung des Justizministeriums vom 19. 9. 1860, RGBl 1860/212 (JMV 1860) entschieden ( Klang in Klang I/2, 313; Hinteregger…
…frühere bücherliche Rechte Dritter nicht eingegriffen werden. Da es zum Wesen des Pfandrechtes gehöre, daß sich der Gläubiger durch Verwertung der Pfandsache Befriedigung verschaffe (§ 461 ABGB, ÖJZ 1962, 658), komme dem Veräußerungs- und Belastungsverbot in Ansehung ihm im Rang vorausgehender Pfandrechte exekutionshindernde Wirkung nicht zu. Die (beigetretene) betreibende Partei gründe ihren…
… 5; Apathy/Iro/Koziol , Österreichisches Bankvertragsrecht I 2 Rz 2/133 f; Fidler in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang 3 § 461 ABGB Rz 13 ua). Der Verpflichtete hat die Rechnung so zu legen, dass der Berechtigte auf deren Grundlage seine Ansprüche bzw seine Verbindlichkeiten dem Grunde…
…unbeachtet gelassen hat, wird in der Revision nicht ausgeführt. Nach Fälligkeit der Schuld hat der Pfandgläubiger das Recht, sich aus der Pfandsache zu befriedigen (§ 461 ABGB). Dies geschieht durch Verwertung der Pfandsache, um einen Erlös zu erzielen (Petrasch in Rummel, ABGB**2 Rz 4 zu § 461). Die Pfandrechtswandlung ist die…
…der Bank nach wie vor das Recht zu, sich aus dem Restbetrag der Versicherungsentschädigung vorzugsweise zu befriedigen. Einer gerichtlichen Geltendmachung im Sinne des § 461 ABGB bedürfe es dabei nicht, weil der Masseverwalter mit der Überweisung des überwiegenden Teiles der Versicherungsleistung, aber auch mit der Hinterlegung des Restbetrages nach §…
…des Bauwerks geworden sei und dieses nach wie im Eigentum Z*****s stehe, dem es durch die Errichtung originär ins Eigentum zugefallen sei. § 461 ABGB bestimme, dass dem Pfandgläubiger das Recht zustehe, sich aus der Pfandsache zu befriedigen, wenn der Schuldner mit der Erfüllung im Verzug sei. Habe der Schuldner…
… 1 KO nach Fälligkeit seiner Forderung nur aus dem Titel eines dinglichen Rechts zur Befriedigung aus dem vom Absonderungsrecht betroffenen Vermögen gemäß § 461 ABGB im Wege der Pfandrechtsklage vorgehen, die auf die Duldung der Exekution in das Absonderungsgut gerichtet ist ( Schulyok aaO Rz 205; Reckenzaun aaO 75 mwN…
…Zweck der vertragsmäßigen Pfandrechtsbegründung ebenso wie der der exekutiven in der Sicherung und schließlichen Verwertung der Pfandsache zum Zweck der Befriedigung der Pfandforderung besteht (§ 461 ABGB.) und daß jenes vielfach dazu bestimmt ist, in dieses überzugehen. Nach der Bezahlung der Pfandforderung ist so wie beim vertragsmäßigen auch beim exekutiven Pfandrecht ein…
…Pfand gegeben worden waren. Im allgemeinen kann der Pfandgläubiger, der nicht innerhalb der vorgesehenen Frist befriedigt wird, die Feilbietung des Pfandes nur gerichtlich verlangen (§ 461 ABGB), dh er muß Klage und Exekution führen (Petrasch in Rummel, ABGB, Rz 4 zu § 461). Nach Art. 8 Nr. 14 EVHGB kann sich aber…
…das bessere Recht an der oder auf die erlegte Sache, wobei alle schuldrechtlichen Verpflichtungsgründe zur Sachüberlassung erheblich sein können. Verpfändete unverkörperte Rechte seien gemäß § 461 ABGB unter Einschaltung des Gerichtes zu verwerten, wenn die gesicherte Forderung fällig, der Schuldner mit ihrer Erfüllung im Verzug und eine andere Art der Verwendung nicht…
…allein der Exekutionstitel maßgebend ist (RS0129659). Durch die vorliegende Exekutionsbewilligung wurde dem Pfandgläubiger hier ein größeres Befriedigungsrecht eingeräumt als seinem Titel und Anspruch gemäß § 461 ABGB entsprach. Der Kläger hatte aufgrund der Exekutionsbewilligung nicht nur die Befriedigung aus der Liegenschaftshälfte B-Nr. 5, sondern auch aus der Liegenschaftshälfte B-LNr. 4…
…§ 285 und 291 zu verstehen, also einschließlich der Rechte. Wird der Pfandgläubiger nach Verlauf der bestimmten Zeit nicht befriedigt, so ist er nach § 461 ABGB befugt, die Feilbietung des Pfandes gerichtlich zu verlangen. Feilbietung ist Verwertung zur Erzielung eines Erlöses, nicht notwendigerweise Verkauf des Pfandes. Gerichtlich verlangen bedeutet, daß der…
…Zustandekommen des Pfandbestellungsvertrags für zutreffend. Das bedarf gemäß § 510 Abs 3 ZPO keiner weiteren Begründung. 2. Befriedigung aus der Pfandsache 2. 1. Gemäß § 461 ABGB ist der Pfandgläubiger nach Fälligkeit der Hauptschuld berechtigt, die Befriedigung aus der Pfandsache zu verlangen (3 Ob 81/01k; 9 Ob 2048/96h; Hinteregger in…
…oder sicherheitshalber abgetretene Forderungen zu kündigen und einzuziehen. Diese Bestimmung der AGB stelle eine zulässige Abweichung von der auch auf Forderungen anwendbaren Regelung des § 461 ABGB dar, wonach Pfänder grundsätzlich nur unter Einschaltung des Gerichtes verwertet werden könnten. Nach der hier vorliegenden Pfandreife wäre die klagende Partei daher zur Einziehung der…
…Erhebung der Hypothekarklage keinen Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung geltend zu machen, sondern vielmehr den aus dem dinglichen Pfandrecht an der Sache aus § 461 ABGB resultierenden Pfandverwertungsanspruch; dieser könne nur durch Erhebung der Klage und anschließende Exekution geltend gemacht werden. Da somit mit einer Hypothekarklage nicht ausschließlich die Zahlung einer…
…schon bei der Übergabe bekannt oder doch deutlich erkennbar waren (Text siehe Manzsche große Gesetzesausgabe 32 Fußnote III 3 zu § 461 ABGB). Dem als Anregung aufzufassenden Antrag des Klägers, beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieser Bestimmung wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zu beantragen, war nicht zu entsprechen. Der in…
…der Formulierung, dass die eingegangene Fremdwährungszahlung als Sicherheitsleistung anzusehen ist, ergibt sich, dass die Kreditunternehmung ein Forderungspfandrecht erwirbt. Für dessen Verwertung gilt zwar grundsätzlich § 461 ABGB, dieser allerdings, weil es sich um keine zwingende Regelung handelt, nur, wenn eine andere Art der Verwertung nicht rechtswirksam vereinbart ist (10 Ob 531/94…
…zur Ermöglichung eines gutgläubigen Eigentumserwerbs an den Liegenschaften durch einen Dritten. Das Gericht zweiter Instanz führte in rechtlicher Hinsicht aus, daß ein Pfandgläubiger gemäß § 461 ABGB befugt sei, die Feilbietung des Pfandes gerichtlich zu verlangen. Dies bedeute, daß der Gläubiger regelmäßig kein Recht zur unmittelbaren Pfandverwertung besitze, sondern Klage und Exekution…
…wegen ihrer unterschiedlichen Rechtsgründe nicht identisch seien, die Pfandhaftung sei vielmehr gegenüber der persönlichen Haftung ein Aliud (RS0011444 [T7]). Die Feilbietung des Pfandes gemäß § 461 ABGB „gerichtlich zu verlangen“, bedeute, dass der Pfandgläubiger eines Rechts zur unmittelbaren Pfandverwertung entbehre, sondern vorerst mittels Klage eine Exekution erwirken müsse (1 Ob…
Die in § 461 ABGB aufgestellten allgemeinen Grundsätze des gerichtlichen Verkaufes bei der Ausübung des Pfandrechtes haben durch besondere Vorschriften Ausnahmen erfahren. Bestimmte Creditinsitute können ihre Pfänder kraft der in…