Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sey.
Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz
§ 3
…erbringt. Für die Wirksamkeit des Anspruchsüberganges gegenüber dem Dritten gelten der letzte Satz des § 1395 und der erste Satz des § 1396 ABGB sinngemäß. (2) Ansprüche des Bundes auf Rückersatz gegenüber Personen, die als seine Organe gehandelt haben, sind nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes geltend zu machen; Leistungen auf Grund…
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