Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sey.
Art. 10 § 2 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Art. 10 § 2 Personenbezogene Bezeichnungen
…den §§ 187, 216, 229, 268, 269, 270, 271, 273 bis 284h, 310, 865 und 1034 , JGS Nr. 946/1811) § 2. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.…
Art. 4 § 2 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 58/2004, zu § 180a, JGS Nr. 946/1811)
…§ 2. (1) Artikel I Z 21, Artikel II und Artikel III treten mit 1. Juli 2004 in Kraft. (2) Artikel …
Art. 18 § 2 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2000, zu den §§ 144, 145, 154b, 166, 186a, 212 und 273, JGS Nr. 946/1811)
…die Wirkungen eines Ausspruchs nach § 154b ABGB. Der Sachwalter ist kraft Gesetzes enthoben. Der Jugendwohlfahrtsträger als Sachwalter nach § 212 Abs. 2 und 3 ABGB in der geltenden Fassung wird neben dem sonstigen gesetzlichen Vertreter Vertreter des Kindes nach § 212 Abs. 2 und 3 in der Fassung…
Art. 6 § 2 Artikel VI
…Löschungsverpflichtung ( § 469a ABGB ) (Anm.: aus BGBl. I Nr. 30/1997, zu § 469a , JGS Nr. 946/1811) § 2. (1) § 469a ABGB in der Fassung dieses Bundesgesetzes gilt unter der Voraussetzung, daß der Antrag auf Eintragung des der Hypothek im Rang nachfolgenden oder ihr gleichrangigen Rechts nach…
Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz
§ 3
…erbringt. Für die Wirksamkeit des Anspruchsüberganges gegenüber dem Dritten gelten der letzte Satz des § 1395 und der erste Satz des § 1396 ABGB sinngemäß. (2) Ansprüche des Bundes auf Rückersatz gegenüber Personen, die als seine Organe gehandelt haben, sind nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes geltend zu machen; Leistungen auf Grund…
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