JudikaturOGH

RS0008660 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 1981

Daß ein Papierböller im Handel frei erhältlich gewesen ist, als er vor dem Inkrafttreten des Pyrotechnikgesetzes 1974 am 1. Juli 1974 erworben wurde, ändert nichts daran, daß wegen der gemäß § 4 Abs 2 PyrotechnikG 1974 unstatthaften Zusammensetzung des Böllers sein Besitz (§ 27: Innehabung), seine Verwendung und seine Überlassung am 7. März 1976 verboten waren (§ 2 ABGB).

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