Hat derjenige, der die Verfertigung einer Sache übernommen hat, den Stoff dazu zu liefern, so ist der Vertrag im Zweifel als Kaufvertrag; liefert aber der Besteller den Stoff, im Zweifel als Werkvertrag zu betrachten.
Rückverweise
…die bloß beim Produzenten gekauft und an die Kunden weitergeliefert würden (ON 3). Da gegenständlich somit ein Kaufvertrag vorliegt (vgl auch die Zweifelsregelung nach § 1166 ABGB) bedeutet dies, dass beide Parteien grundsätzlich verpflichtet sind, das Vereinbarte zu leisten. Dem gegenüber geht offensichtlich die beklagte Partei irrtümlich davon aus (vgl lit h…
…122/00y), wobei ihr jedenfalls im Ergebnis auf Grundlage der Feststellungen die für die ordnungsgemäße Werkerstellung nötige Zeit (vgl Krejci in Rummel ³ § 1166 ABGB Rz 90; Reischauer aaO § 904 ABGB Rz 5; Rebhahn aaO) zur Verfügung stand, erfüllte sie erst viel später. So gelang es…
…mängelfreie Erfüllung Sorge zu tragen habe. Das Berufungsgericht gab der Berufung der klagenden Partei nicht Folge. Die Revision erklärte es für nicht zulässig. Gemäß § 1166 ABGB läge ein Kaufvertrag über eine typenmäßig bestimmte Ware aus dem Erzeugungsprogramm der klagenden Partei vor. Beim Gattungskauf sei die Mangelhaftigkeit der Stücke zunächst subjektiv an…
…geeigneten Bremsen auszustatten. Das Berufungsgericht beurteilte dieses Vertragsverhältnis als Werkvertrag, was erkennbar auch der Rechtsauffassung der Streitteile entspricht. Dagegen bestehen trotz der Zweifelsregel des § 1166 ABGB keine Bedenken, ist doch bei der Errichtung einer derartigen, von den örtlichen Gegebenheiten abhängigen, weitläufigen Anlage typischerweise davon auszugehen, dass der Parteiwille auf die Erbringung…
…individuelle Leistung in Auftrag gegeben worden sei. Bei den Plänen/Berechnungen habe es sich daher jedenfalls um „Stoff“ im Sinn des § 1166 ABGB gehandelt. Gemäß § 1168a Satz 3 ABGB treffe den Unternehmer eine Warnpflicht, wenn die Gefahr bestehe, dass das Werk wegen eines vom Besteller…
…“ wurde am 31. 3. 2012 abgenommen und die Wohnungen an die Wohnungseigentümer übergeben. Unabhängig davon, ob im Zweifel ein Kaufvertrag (§ 1166 ABGB) oder wie die Klägerin meint ein Werkvertrag vorliegt, bestand in beiden Fällen die Verpflichtung des Installateurs, der Beklagten das Eigentum an den Sachen zu verschaffen…
…2. Die Klägerin beruft sich auf einen mit der Beklagten abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Tanks. Ob nach der Zweifelsregel des § 1166 ABGB ein Kaufvertrag oder, weil die Sache nach den besonderen Bedürfnissen und Wünschen des Bestellers zu fertigen war, ein Werkvertrag vorliegt ( M. Bydlinski in KBB…
…eine speziell auf den Besteller abgestellte Leistung, sodass hier ungeachtet des Umstands, dass das Werk nicht aus Stoffen der Kläger herzustellen war (vgl § 1166 ABGB), von einem werkvertraglichen Charakter dieser Leistungspflicht der Beklagten auszugehen ist (vgl Kletečka in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.01 §§ 1165, 1166…
…diesem Ergebnis gelange man auch dann, wenn ein Werklieferungsvertrag im Sinne des § 381 Abs.2 HGB nicht anzunehmen sein sollte, sondern ein gemäß § 1166 ABGB als Werkvertrag zu beurteilender Vertrag. Denn in diesem Fall kämen die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften für Mängel im Sinne des § 1167 ABGB zur Anwendung, nach denen…
…Zweifel unterliegen, daß das vom Kläger an den Beklagten vermittelte Geschäft als Werklieferungsvertrag anzusehen ist, weil nach herrschender Interpretation der bürgerlich-rechtlichen Abgrenzungsregel des § 1166 ABGB trotz Bereitstellung des Stoffes durch den Werkunternehmer ein Werkvertrag und nicht (wie nach § 1166 ABGB an sich im Zweifel anzunehmen ist) ein Kaufvertrag vorliegt…
…seinen Wünschen angefertigt werden mußten. Denn der Kläger, ein Möbelfabrikant, hatte ohne Zweifel das zur Verfertigung der Möbel nötige Holz zu liefern, sodaß gemäß § 1166 ABGB. der Vertrag als Kaufvertrag und nicht als Werkvertrag anzusehen ist. Der Anwendung des Ratengesetzes steht aber auch nicht entgegen, daß die Ware dem Beklagten noch…
…13; RIS Justiz RS0021704), auch auf den Werklieferungsvertrag (entsprechend § 651 BGB; das österr. bürgerliche Recht kennt den Werklieferungsvertrag nicht, im Zweifel ist gemäß § 1166 ABGB Kauf anzunehmen [Krejci in Rummel3, §§ 1165 f ABGB Rz 7]) über unvertretbare bewegliche Sachen Anwendung. Das Recht des Handelskaufs gilt somit auch für…
…vom Besteller beigestellt wird (vgl 8 Ob 97/00y SZ 73/109). Auf einen reinen Werkvertrag - wie er im Anlassfall vorliegt (§ 1166 ABGB; Kramer in Straube , HGB³ § 381 Rz 7 mwN; M. Bydlinski in Koziol/Bydlinski/Bollenberger , ABGB² § 1166…
…Bedürfnissen und Wünschen des Bestellers individualisiert sind, ein Werkvertrag vorliegt, auch wenn der Unternehmer den Stoff beistellt (Adler - Höller in Klang[2], V, zu § 1166 ABGB., S. 387). Die Arbeit des Unternehmers wird aber nur dann für den rechtlichen Charakter des Rechtsgeschäftes entscheidend sein, wenn sie im Vordergrunde steht. Dies ist…
…u. a.), lassen bereits der Kostenvoranschlag vom 11. April 1963 und die Auftragsbestätigung vom 9. September 1963 eindeutig erkennen. Nur im Zweifel wäre gemäß § 1166 ABGB. ein Kaufvertrag anzunehmen, weil der Kläger als Unternehmer das Material zur Herstellung der Sache geliefert hat. Daß das hergestellte Werk nicht an wesentlichen Mängeln leidet…
…Verfügung gestellte Fassadenplatten zu lackieren und nach dieser Bearbeitung wieder an die klagende Partei selbst zurückzustellen. Es kann auch im Sinne der Bestimmung des § 1166 ABGB keinem Zweifel unterliegen, daß damit die Herstellung eines Werkes vereinbart wurde. Demgemäß sind aber die Regeln über die kaufmännische Rügepflicht auf das zwischen den Streitteilen…
…Gleichbehandlung zwischen dem Werklieferungsvertrag auf Herstellung einer vertretbaren Sache aus einem vom Unternehmer zu beschaffenden Stoff, der auch nach bürgerlichem Recht einen Kaufvertrag darstellt (§ 1166 ABGB), und dem Werklieferungsvertrag auf Herstellung einer unvertretbaren Sache aus einem vom Unternehmer zu beschaffenden Stoff erreicht. Wurde aber schon im Handelsrecht die Unterscheidung zwischen vertretbarer…
…zu beschaffenden Stoff (Abs. 2). Schließlich unterliegt auch die Herstellung einer vertretbaren Sache aus dem Material des Unternehmers der kaufmännischen Rügepflicht deshalb, weil nach § 1166 ABGB ein solcher Vertrag im Zweifel als Kaufvertrag zu betrachten ist. Diese gesetzliche Regelung würde eine analoge Anwendung auf ähnliche Rechtsgeschäfte allerdings nicht ausschließen, wenn eine…
…gelten idR auch die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften und die Herstellung nach den anerkannten Regeln der Technik ( Kletečka in Kletečka/Schauer , ABGB-ON 1.04 § 1166 ABGB Rz 10, 45 f mwN). Die in § 1168a ABGB vorgesehene Warnpflicht des Schuldners dient der Verhinderung von Beeinträchtigungen der Güter des Gläubigers, insbesondere…