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Rechtsmittel: Beschwerde gegen Bescheide

🛡️ Schütze deine Rechte indem du lernst, wie du dank Rechtsmitteln gegen verwaltungszivilrechtliche Bescheide vorgehen kannst 💡

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In Österreich sind Bescheide ein Mittel der Verwaltungsbehörden, um Entscheidungen zu treffen und dich über deine Rechte und Pflichten als Bürger zu informieren sowie diese zu begründen. Wenn du einen Bescheid erhältst, der ungerecht erscheint, ist es wichtig zu wissen, dass du dich dagegen wehren kannst. In diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten (Rechtsmittel) du als Bürger in Österreich hast, um gegen Bescheide vorzugehen.

Falls du aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage bist, die Kosten des Verfahrens zu tragen, besteht die Möglichkeit der Verfahrenshilfe. Siehe Kapitel Verfahrenshilfe.

Beschwerde

In einfachen Worten pausiert eine Beschwerde die Wirkung des Bescheids bis der Beschwerdeprozess, durch eine erneute Entscheidung einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts, abgeschlossen ist.

Arten von Beschwerden

Bescheidbeschwerde

Wenn du der Meinung bist, dass ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde (Behörden, die für die Vollziehung der Gesetze zuständig sind) deine Rechte verletzt, bist du berechtigt, eine Bescheidbeschwerde einzureichen. Die Beschwerdefrist

Maßnahmenbeschwerde

Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (in diesem Artikel beschreiben wir was das bedeutet) kann wegen Rechtswidrigkeit eine Maßnahmenbeschwerde eingereicht werden. Berechtigt zur Beschwerde ist, wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Die Frist zur Erhebung der Beschwerde beträgt 6 Wochen ab Kenntnisnahme von der Ausübung der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt bzw. ab dem Wegfall eines allfälligen Hindernis, eine Beschwerde zu erheben.

Säumnisbeschwerde

Bei Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Behörde kannst du eine Säumnisbeschwerde einreichen. Die Säumnisbeschwerde kann eingereicht werden, wenn die Behörde die Sache nicht innerhalb von 6 Monaten, außer eine gesetzlich kürzere oder längere Entscheidungsfrist ist vorgesehen, entschieden hat.

Dasselbe gilt übrigens auch, wenn du zum Beispiel einen Antrag bei einer Behörde gestellt hast und dieser innerhalb dieses Zeitraumes nicht bearbeitet wurde.

Bescheidaufhebung

Wenn du einen fehlerhaften Bescheid bekommst, kannst du, wie bereits erklärt, grundsätzlich innerhalb eines Monats Beschwerde dagegen einlegen, um ihn prüfen zu lassen. Ist der Bescheid bereits rechtskräftig, besteht dennoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Bescheidaufhebung zu stellen. Das bedeutet, dass bestimmte Bescheide, wie z.B. Abgabenbescheide, Feststellungsbescheide oder Haftungsbescheide, trotz ihrer endgültigen Natur aufgehoben werden können.

Der Antrag auf Bescheidaufhebung ist möglich, wenn der Bescheid gegen Gesetze, Verordnungen oder Gemeinschaftsrecht verstößt oder wichtige Fakten oder Beweise nicht berücksichtigt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fehler von dir oder der Behörde verursacht wurden.

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Zustellung des Bescheids gestellt werden. Die endgültige Entscheidung über die Aufhebung liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Instanzenzüge (schrittweiser Ablauf)

Als Instanzen werden die unterschiedlichen Stufen oder Ebenen bezeichnet, auf denen eine rechtlich bindende Entscheidung getroffen wird. Jede Instanz stellt eine eigene Gerichtsbarkeit dar, die über bestimmte Rechtsfragen urteilt. Auch Behörden sind im Verwaltungsrecht als Instanzen definiert, sie bilden die sogenannte erste Instanz oder auch erste Anlaufstelle für deine Anliegen. Die verschiedenen Instanzen gleichen einem Stufenbau-System.

Beschwerde

Die Beschwerde ist zunächst bei der Behörde einzubringen, die den erstinstanzlichen Bescheid erlassen hat.

(Achtung: Möchtest du eine Beschwerde gegen einen Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt einlegen, so ist die Beschwerde direkt ans Verwaltungsgericht zu stellen)

Du kannst die Beschwerde innerhalb eines Monats nach der Zustellung des schriftlichen Bescheids bei der Behörde einreichen. Wenn sich die Behörde nicht innerhalb von sechs Monaten bei dir meldet, nachdem du die Beschwerde schriftlich eingereicht hast, kannst du eine weitere Beschwerde bei der Behörde einreichen, diese Folgebeschwerde wird, wie zuvor erwähnt, Säumnisbeschwerde genannt.

Wird deine Beschwerde von der Behörde in einer sogenannten Beschwerdevorentscheidung angenommen, so wird der, durch die Verwaltungsbehörde, ursprünglich erlassene Bescheid abgeändert oder in einigen Fällen gar aufgehoben. In dem Fall wird dir ein erneuter bzw. abgeänderter Bescheid zugestellt.

Wird deine Beschwerde abgelehnt, so kannst du nach der Beschwerdevorentscheidung einen sogenannten Vorlageantrag stellen. Damit wird der Fall direkt dem zuständigen Verwaltungsgericht vorgelegt.

Du hast nach Erhalt der Beschwerdevorentscheidung zwei Wochen Zeit, den Vorlageantrag bei der Behörde, welche den Bescheid erlassen hat, einzureichen. Je nach Zuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde ist für die Prüfung des Vorlageantrages im Normalfall zuerst das jeweilige Landesverwaltungsgericht (LVwG) zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist für Aufgaben der Bundesverwaltung zuständig, die direkt von Bundesbehörden ausgeführt werden und nicht die öffentlichen Abgaben betreffen. Im Bereich der öffentlichen Abgaben ist das Bundesfinanzgericht (BFG) zuständig.

Revision

Die Revision im Verwaltungsrecht ist ein wichtiges Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und ermöglicht eine Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof.

Die Einreichung der Revision muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen und ist je nach Themenbereich nur durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.

Der Verwaltungsgerichtshof prüft Revisionen, wenn eine "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" vorliegt, z.B. bei Abweichungen von früheren Urteilen oder fehlender einheitlicher Rechtsprechung.

Eine "ordentliche Revision" ist möglich, wenn das Verwaltungsgericht das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage anerkennt. Andernfalls kann eine "außerordentliche Revision" beantragt werden, jedoch muss begründet werden, warum eine grundsätzliche Rechtsfrage vorliegt.

Sollte die Revision abgelehnt werden, so ist eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) nur dann möglich, wenn du der Meinung bist, dass ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht verletzt wurde oder ein verfassungswidriges Gesetz oder eine gesetzeswidrige Verordnung angewendet wurde. Die Überprüfung von Bescheiden fällt nicht in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs, sondern ist Sache des Verwaltungsgerichtshofs.

Manuduktionspflicht (Aufklärungspflicht)

Die Manuduktionspflicht bezieht sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, Betroffene über ihre Rechte zu informieren, zu beraten und aufzuklären. Sie gilt sowohl für staatliche Stellen wie Behörden und Gerichte als auch für private Einrichtungen. In Österreich wird der Begriff hauptsächlich im Zusammenhang mit der Anleitung und Belehrung durch Behörden, Gerichte und die Staatsanwaltschaft verwendet.

Der Zweck der Manuduktionspflicht besteht darin, dir die Möglichkeit zu geben, deine Rechte und Pflichten zu verstehen und die Situation oder nötige Maßnahmen richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Wenn die Manuduktionspflicht verletzt wird, kann das zu Unzulänglichkeiten im Gerichts- oder Behördenverfahren führen.

Auch im Verwaltungsrecht gilt die Manuduktionspflicht für Behörden und Gerichte. Sie müssen den betroffenen Personen Anleitungen für ihre Verfahrenshandlungen geben und über unmittelbare Rechtsfolgen informieren.

Beachte, wenn du dir einen Anwalt nimmst, ist die Manuduktionspflicht von Behörden eingeschränkt, da du bereits rechtliche Unterstützung von einem Anwalt erhältst.

Die Manuduktionspflicht dient dazu, die Schwächeren in rechtlichen Angelegenheiten zu schützen und sicherzustellen, dass sie angemessen informiert und beraten werden, um ihre Rechte wirksam ausüben zu können.

Verfahrenshilfe (Finanzielle Unterstützung)

Falls du aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage bist, die Kosten des Verfahrens zu tragen, besteht die Möglichkeit der Verfahrenshilfe. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist schriftlich zu stellen. Die Bewilligung der Verfahrenshilfe kann ab Erlassung des Bescheides oder ab dem Zeitpunkt, in dem du Kenntnis von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erlangt hast, gestellt werden. Wird die Verfahrenshilfe abgelehnt, ist eine Beschwerde dagegen nicht möglich.


Bescheide von Verwaltungsbehörden müssen nicht unangefochten bleiben. Als Bürger in Österreich hast du das Recht, dich gegen Bescheide zu wehren, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst oder Fehler erkennst. Mit den beschriebenen Rechtsmitteln, einschließlich der Verfahrenshilfe, stehen dir effektive Möglichkeiten zur Verfügung, um für deine Interessen einzustehen und eine faire Behandlung sicherzustellen. Informiere dich über deine Rechte und zögere nicht, gegebenenfalls bei einer kostenlosen Beratungsstelle oder einem kostenlosen Erstgespräch mit einem Anwalt rechtlichen Rat einzuholen.