THKDBV 2026
(1) Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. L, Nr. 2024/1275, 8.5.2024, umgesetzt.
(2) Mit dieser Verordnung werden begleitende Maßnahmen zur Durchführung folgender Rechtsvorschriften der Europäischen Union festgelegt:
1.Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, ABl. 2018, Nr. L 328, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2023/2413,
2.Durchführungsverordnung (EU) 2025/1328 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung gemeinsamer Vorlagen für die Übermittlung von Informationen aus den nationalen Datenbanken über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an die Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand, ABl. L, 2025/1328, 29.08.2025.
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