Artikel 2 Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1999
In Kraft seit 20. November 2023
Up-to-date
Die Verordnung (EU) 2018/1999 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 4 Buchstabe a Nummer 2 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
§ 15 NFBioV · NFBioV · Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung
§ 15 Übergangsbestimmung
…S. 1, genannten Zwecke berücksichtigt werden, wenn 1. die Unterstützung vor dem 20. November 2023 gemäß den Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionseinsparungen gemäß Artikel 29 in der am 29. September 2020 geltenden Fassung gewährt wurde, und 2. die Unterstützung in Form einer langfristigen Unterstützung gewährt wurde, für…