Die Verordnung (EU) 2018/1999 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 4 Buchstabe a Nummer 2 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
§ 15 NFBioV · NFBioV · Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung
§ 15 Übergangsbestimmung
…S. 1, genannten Zwecke berücksichtigt werden, wenn 1. die Unterstützung vor dem 20. November 2023 gemäß den Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionseinsparungen gemäß Artikel 29 in der am 29. September 2020 geltenden Fassung gewährt wurde, und 2. die Unterstützung in Form einer langfristigen Unterstützung gewährt wurde, für…
§ 2a Besondere Fördervoraussetzungen für die Energieerzeugung aus Holz
§ 2a. (1) Förderungen für aus Holzbiomasse erzeugte Elektrizität, Wärme oder Kälte dürfen nur dann gewährt werden, wenn die Holzbiomasse nicht nach dem Prinzip der Kaskadennutzung wie folgt eingesetzt werden kann: 1. zur Herstellung von Holzprodukten, 2. zur Verlängerung der Lebensdauer von Holzpro…
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