Die Richtlinie (EU) 2018/2001 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 15 wird wie folgt geändert:
6. Folgende Artikel werden eingefügt:
7. Artikel 16 erhält folgende Fassung:
8. Artikel 18 Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
9. Artikel 19 wird wie folgt geändert:
10. Artikel 20 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
11. Folgender Artikel wird eingefügt:
12. Folgende Artikel werden eingefügt:
13. Artikel 23 wird wie folgt geändert:
15. Artikel 25 erhält folgende Fassung:
16. Artikel 26 wird wie folgt geändert:
17. Artikel 27 erhält folgende Fassung:
18. Artikel 28 wird wie folgt geändert:
19. Artikel 29 wird wie folgt geändert:
20. Folgender Artikel wird eingefügt:
21. Artikel 30 wird wie folgt geändert:
22. Der folgende Artikel wird eingefügt:
23. Artikel 33 wird wie folgt geändert:
24. Artikel 35 wird wie folgt geändert:
25. Die Anhänge werden gemäß den Anhängen der vorliegenden Richtlinie geändert.
§ 15 NFBioV · NFBioV · Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung
§ 15 Übergangsbestimmung
…S. 1, genannten Zwecke berücksichtigt werden, wenn 1. die Unterstützung vor dem 20. November 2023 gemäß den Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionseinsparungen gemäß Artikel 29 in der am 29. September 2020 geltenden Fassung gewährt wurde, und 2. die Unterstützung in Form einer langfristigen Unterstützung gewährt wurde, für…
§ 2a Besondere Fördervoraussetzungen für die Energieerzeugung aus Holz
§ 2a. (1) Förderungen für aus Holzbiomasse erzeugte Elektrizität, Wärme oder Kälte dürfen nur dann gewährt werden, wenn die Holzbiomasse nicht nach dem Prinzip der Kaskadennutzung wie folgt eingesetzt werden kann: 1. zur Herstellung von Holzprodukten, 2. zur Verlängerung der Lebensdauer von Holzpro…
§ 65 Stmk. ElWOG 2005 · Stmk. ElWOG 2005 · Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005
§ 65 § 65
Verweise (1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen. (2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen: 1. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElW…
§ 66 § 66
EU-Recht (1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt: 1. Verordnung (EU) 2019/942 , 2. Verordnung (EU) 2019/943 . (2) Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt: 1. Richtlinie 2019/944/EU , 2. Richtlinie 2004/8/EG , 3. Richtlinie 2012/27/EU , 4. Richtlinie 2009/2…
§ 6a § 6a
Anlaufstelle, Verfahrenshandbuch (1) Zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Erlangung der erforderlichen Bewilligung für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird im Amt der Landesregierung eine Anlaufstelle im Sinn des Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 20…
§ 6b § 6b
Besondere Bestimmungen für Erzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie (1) Die Errichtung, die Änderung und das Repowering von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung oder Weiterleitung von Energie aus erneuerbaren Quellen bedürfen nach Maßgabe dieses Gesetzes einer Bewilligung. (2) Der Antrag auf Bewil…
§ 54 NÖ ROG 2014 · NÖ ROG 2014 · NÖ Raumordnungsgesetz 2014
§ 54 § 54
Umgesetzte EU-Richtlinien Durch dieses Gesetz wird folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt: - Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufh…
§ 69 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 69 Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren
(1) Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt : 1. Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln, Amtsblatt Nr. L 167, vom 22. Juni 1992, Seite 17,…
§ 36 Bgld. BauG · Bgld. BauG · Burgenländisches Baugesetz 1997
§ 36 § 36
Umsetzungs- und Informationsverfahrenshinweis (1) Die Burgenländische Baugesetz -Novelle 2008, LGBl. Nr. 53/2008 dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , ABl. Nr. L 001 vom 16. 12. 2002 S. 65, und wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Ri…
§ 2 § 2
Begriffsbestimmungen (1) Bauwerke oder Bauten sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind. (2) Gebäude sind überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden könne…
§ 35 EABG · EABG · Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz
§ 35 Integrierter Netzinfrastrukturplan (NIP)
§ 35. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat zur Erreichung der Ziele gemäß § 4 bis zum 30. Juni 2028 den integrierten Netzinfrastrukturplan zu überarbeiten und im Zuge dessen eine strategische Umweltprüfung gemäß den §§ 36 und 37 oder eine Prüfung gemäß § 36 Abs. 6 d…
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