BHHF – Festlegung der Kernöffnungszeiten und Notfallbereitschaften der öffentlichen Apotheken
Vorwort
§ 1
§ 1 Kernöffnungszeiten:
(1) Für folgende öffentlichen Apotheken des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
– Marktgemeinde Bad Waltersdorf „Thermenapotheke“
– Stadtgemeinde Friedberg Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“
– Stadtgemeinde Fürstenfeld „Panther-Apotheke“, „Stadtapotheke Fürstenfeld“ und „Augustiner Apotheke“
– Marktgemeinde Grafendorf „Apostl Apotheke“
– Stadtgemeinde Hartberg Apotheke „Zum schwarzen Bären“ und „Paracelsus-Apotheke“
– Marktgemeinde Kaindorf „Jakobusapotheke
– Marktgemeinde Pöllau Apotheke „Zum schwarzen Adler“
– Marktgemeinde Vorau „Augustinus Apotheke“
werden die Kernöffnungszeiten einheitlich wie folgt verordnet:
Montag-Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr |
Samstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
(2) Für die öffentliche Apotheke Marktgemeinde Ilz „Jacobus-Apotheke“ werden die Kernöffnungszeiten wie folgt verordnet:
Montag-Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr |
Samstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
(3) Zusätzlich zu den Kernöffnungszeiten sind die freiwilligen Öffnungszeiten der Apotheken in Anlage 1 ersichtlich.
§ 2
§ 2 Notfallbereitschaften:
(1) Stadtgemeinde Hartberg, Apotheke „Zum schwarzen Bären“ und „Paracelsus-Apotheke“:
(a) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 08:00 Uhr)
Die Apotheke „Zum schwarzen Bären“ und die „Paracelsus-Apotheke“ haben den Bereitschaftsdienst im wöchentlichen Wechsel zu versehen. Der Dienstwechsel erfolgt Montag um 08:00 Uhr.
(b) Bereitschaftsdienst an Wochenenden (das ist von Samstag, 08:00 Uhr, bis Montag, 08:00 Uhr)
Die Apotheke „Zum schwarzen Bären“ und die „Paracelsus-Apotheke“ haben den Bereitschaftsdienst im wöchentlichen Wechsel zu versehen.
(2) Stadtgemeinde Fürstenfeld, „Panther Apotheke“ und „Stadtapotheke Fürstenfeld“ und „Augustiner Apotheke“:
(a) Turnusbereitschaft:
Außerhalb der Kernöffnungszeiten haben die öffentlichen Apotheken in 8280 Fürstenfeld in täglichem Wechsel in folgender Reihenfolge Turnusbereitschaftsdienst zu leisten:
1. Panther-Apotheke, 8280 Fürstenfeld, Stadt-Zug-Platz 5,
2. Stadt-Apotheke, 8280 Fürstenfeld, Hauptplatz 14,
3. Augustiner Apotheke, 8280 Fürstenfeld, Ledergasse 11,
(b) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 08:00 Uhr)
Der Bereitschaftsdienst unter der Woche beginnt am Montag um 8:00 Uhr und endet am Samstag derselben Woche um 8:00 Uhr und ist jeweils durch eine Apotheke in fortlaufender Reihenfolge gemäß lit a) zu leisten.
(c) Bereitschaftsdienst an Wochenenden (das ist von Samstag, 08:00 Uhr, bis Montag, 08:00 Uhr)
Der Bereitschaftsdienst am Wochenende beginnt am Samstag um 8:00 Uhr und endet am Montag der darauffolgenden Woche um 8:00 Uhr und ist jeweils durch eine Apotheke in fortlaufender Reihenfolge gemäß lit a) zu leisten.
(d) Bereitschaftsdienst während der Mittagspause
Die Apotheken in 8280 Fürstenfeld dürfen zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß lit a) bis c) während der Mittagspause an Werktagen von Montag bis Freitag von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr Bereitschaftsdienst, welcher auch bei geöffneter Apotheke geleistet werden darf, ausgenommen am 24.12. und 31.12., versehen.
(e) Ruferreichbarkeit
Während des von den öffentlichen Apotheken in 8280 Fürstenfeld gemäß lit a) bis lit d) zu leistenden Bereitschaftsdienstes muss der Apothekenleiter oder ein anderer allgemein berufsberechtigter Apotheker zur Abgabe von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein (Ruferreichbarkeit). Auch die telefonische Erreichbarkeit ist während dieser Zeiten sicherstellen.
(3) Marktgemeinden Pöllau, Apotheke „Zum schwarzen Adler“ und Vorau, „Augustinus Apotheke“:
(a) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 08:00 Uhr)
Die Apotheke „Zum schwarzen Adler“ in Pöllau und die „Augustinus Apotheke“ in Vorau haben den Bereitschaftsdienst im wöchentlichen Wechsel zu versehen. Der Dienstwechsel erfolgt Samstag um 08:00 Uhr.
(b) Bereitschaftsdienst an Wochenenden (das ist von Samstag, 08:00 Uhr, bis Montag, 08:00 Uhr) und Feiertagen
Die Apotheke „Zum schwarzen Adler“ in Pöllau hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Marktgemeinde Pöllau Wochenend- oder Feiertagsdienst hat.
Die „Augustinus Apotheke“ in Vorau hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner ohne ärztliche Hausapotheke mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Marktgemeinde Vorau Wochenend- oder Feiertagsdienst hat.
(5) Marktgemeinden Bad Waltersdorf, „Thermenapotheke“ und Kaindorf, „Jakobusapotheke“:
(a) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 08:00 Uhr)
Die „Thermenapotheke“ in Bad Waltersdorf und die „Jakobusapotheke“ in Kaindorf haben den Bereitschaftsdienst im wöchentlichen Wechsel zu versehen. Der Dienstwechsel erfolgt Samstag um 08:00 Uhr.
(b) Bereitschaftsdienst an Wochenenden (das ist von Samstag, 08:00 Uhr, bis Montag, 08:00 Uhr) und Feiertagen
Die „Thermenapotheke“ in Bad Waltersdorf hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Markgemeinde Bad Waltersdorf Wochenend- oder Feiertagsdienst hat.
Die „Jakobusapotheke“ in Kaindorf hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Marktgemeinde Kaindorf Wochenend- oder Feiertagsdienst hat.
(6) Stadtgemeinde Friedberg, Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“ und Marktgemeinde Grafendorf „Apostl Apotheke“:
(a) Bereitschaftsdienst unter der Woche (das ist von Montag, 08:00 Uhr, bis Samstag, 08:00 Uhr)
Die Apotheke “Zur Maria Heil der Kranken“ in Friedberg und die „Apostl Apotheke“ in Grafendorf haben den Bereitschaftsdienst im wöchentlichen Wechsel zu versehen. Die „Apostl Apotheke“ versieht den Bereitschaftsdienst in ungeraden Wochen und die Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“ an geraden Kalenderwochen. Der Dienstwechsel erfolgt Montag um 08:00 Uhr.
(b) Bereitschaftsdienst an Wochenenden (das ist von Samstag, 08:00 Uhr, bis Montag, 08:00 Uhr) und Feiertagen
Die Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“ in Friedberg hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und Berufssitz in den Gemeinde Friedberg oder Pinggau Wochenend- oder Feiertagsdienst hat und die öffentliche Apotheke in Pinkafeld keinen Bereitschaftsdienst versieht.
Die „Apostl Apotheke“ hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner ohne ärztliche Hausapotheke mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Marktgemeinde Grafendorf Wochenend- oder Feiertagsdienst hat.
(7) Marktgemeinde Ilz „Jacobus- Apotheke“
Die „Jakobus Apotheke“ hat immer dann Bereitschaftsdienst, wenn ein Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und Berufssitz in der Marktgemeinde Ilz Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienst hat.
(8) Wenn ein Arzt für Allgemeinmedizin seine Ordination abends geöffnet hält, kann jede öffentliche Apotheke dieses Standortes, sofern an diesem Standort keine öffentliche Apotheke Bereitschaftsdienst hat, während der Ordinationszeit einen freiwilligen Bereitschaftsdienst – auch bei geöffneter Tür – versehen.
(9) Der Bereitschaftsdienst kann unter der Woche in der Mittagspause sowie sonntags von 08:00 – 11:00 Uhr auch bei geöffneter Tür versehen werden.
§ 3
§ 3 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die öffentlichen Apotheken des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld dürfen an den vier Einkaufssamstagen vor dem 24. Dezember bis 18:00 Uhr, und am 08. Dezember von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen halten.
(2) Fallen der 24. und der 31. Dezember auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag, sind die öffentlichen Apotheken des Bezirks Hartberg-Fürstenfeld an diesen Tagen nur von 8:00 bis 12:30 Uhr offen zu halten.
§ 4
§ 4 Kennzeichnung und Strafbestimmung
(1) Jede öffentliche Apotheke hat auf ihren Betriebs- und Bereitschaftsdienst in geeigneter Form in der Nähe ihrer straßenseitigen Eingangstür und der Nachtdienstglocke hinzuweisen. Außerhalb der Betriebs- und Bereitschaftsdienstzeiten ist auf die nächsten dienstbereiten Apotheken hinzuweisen.
(2) Die jeweiligen Hinweise müssen – auch bei Dunkelheit – gut sicht- und lesbar sein.
(3) Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Kernöffnungszeiten und Notfallbereitschaftszeiten sind einzuhalten und Übertretungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gem. § 41 Apothekengesetz bestraft.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 34/2024
§ 5
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
§ 5a
§ 5a Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung BVBl. Nr. 34/2024 tritt § 4 Abs. 3 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 34/2024
§ 6
§ 6 Außerkrafttreten
Mit in Kraft treten dieser Verordnung treten die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
– vom 01.12.2015, Geschäftszahl: 12.1-21/2013
– vom 23.07.2019, Geschäftszahl: BHHF-104046/2016-9
– sowie vom 19.03.2020, Geschäftszahl: BHHF-104046/2016-20
außer Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 1PDF