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Verordnungen
BHHF – Festlegung der Kernöffnungszeiten und Notfallbereitschaften der öffentlichen Apotheken
§ 5
§ 5 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2025
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§ 5 Inkrafttreten — BHHF – Festlegung der Kernöffnungszeiten und Notfallbereitschaften der öffentlichen Apotheken
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
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