(1) Die öffentlichen Apotheken des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld dürfen an den vier Einkaufssamstagen vor dem 24. Dezember bis 18:00 Uhr, und am 08. Dezember von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen halten.
(2) Fallen der 24. und der 31. Dezember auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag, sind die öffentlichen Apotheken des Bezirks Hartberg-Fürstenfeld an diesen Tagen nur von 8:00 bis 12:30 Uhr offen zu halten.
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