(1) Für folgende öffentlichen Apotheken des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
– Marktgemeinde Bad Waltersdorf „Thermenapotheke“
– Stadtgemeinde Friedberg Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“
– Stadtgemeinde Fürstenfeld „Panther-Apotheke“, „Stadtapotheke Fürstenfeld“ und „Augustiner Apotheke“
– Marktgemeinde Grafendorf „Apostl Apotheke“
– Stadtgemeinde Hartberg Apotheke „Zum schwarzen Bären“ und „Paracelsus-Apotheke“
– Marktgemeinde Kaindorf „Jakobusapotheke
– Marktgemeinde Pöllau Apotheke „Zum schwarzen Adler“
– Marktgemeinde Vorau „Augustinus Apotheke“
werden die Kernöffnungszeiten einheitlich wie folgt verordnet:
Montag-Freitag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr |
Samstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
(2) Für die öffentliche Apotheke Marktgemeinde Ilz „Jacobus-Apotheke“ werden die Kernöffnungszeiten wie folgt verordnet:
Montag-Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr |
Samstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
(3) Zusätzlich zu den Kernöffnungszeiten sind die freiwilligen Öffnungszeiten der Apotheken in Anlage 1 ersichtlich.
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