LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Finanzgeschäfte-Verordnung § 1

§ 1§ 1Zulässige Darlehen

In Kraft seit 01. April 2012
Up-to-date

(1) Zulässig sind Darlehen,

1. die auf Euro lauten und

2. für die ein fixer oder ein an einen EURIBOR-Zinssatz gebundener Zinssatz vereinbart ist.

(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind für die Statutarstädte auf Euro lautende Darlehen zulässig, die mit dem Gesamtbetrag auf einmal zur Rückzahlung fällig werden, wenn eine ordnungsgemäße Tilgung gesichert ist.

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