Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Art und Ziel des Schulversuches
(1) Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird der Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen” als ganzjährige Sonderform für die Berufe Tischlerei/Zimmerei, Fleischverarbeitung und Metallbearbeitung auf der Ebene der 12. Schulstufe angeordnet. Für den Beruf Land- und Baumaschinentechnik wird der Schulversuch mit zwei saisonmäßig gestalteten Schulstufen geführt, wobei die erste Schulstufe 30 Wochen und die zweite Schulstufe 10 Wochen umfasst. Zwischen der 1. und 2. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 6 Monaten zu absolvieren. Die erste Schulstufe findet auf Ebene der 12. und die zweite auf Ebene der 13. Schulstufe statt.
Standort | Lehrberuf(e) |
Edelhof | Tischlerei, Zimmerei |
Hohenlehen | Tischlerei, Zimmerei |
Hollabrunn | Fleischverarbeitung |
Mistelbach | Land- und Baumaschinentechnik |
Warth | Metallbearbeitung |
(2) Ziel dieses Schulversuches ist es,
- Personen auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorzubereiten und
- eine zusätzliche systematische Ausbildung im angeführten Lehrberuf durchzuführen, um eine Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im angeführten Lehrberuf gemäß § 23 Abs. 9 des Berufsausbildungsgesetzes – BAG, BGBl.Nr. 142/1969 in der Fassung BGBl. I Nr. 60/2021, zu erreichen.
§ 2 § 2
§ 2 Aufnahmevoraussetzungen
(1) Bewerberinnen und Bewerber müssen
1. die zur Erfüllung des Zieles (§ 1 Abs. 2) erforderliche körperliche und geistige Eignung besitzen und
2. eine dreijährige landwirtschaftliche Fachschule oder eine landwirtschaftliche Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Schulversuch besteht nicht.
§ 3 § 3
§ 3 Stundentafel
Der Unterricht hat nach der jeweiligen Stundentafel laut Anlage 1 bis 4 zu erfolgen.
§ 4 § 4
§ 4 Bildungs- und Lehraufgaben; didaktische Grundsätze
Die für den Schulversuch geltenden Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze sind von der Schulbehörde festzulegen und in der Schule kundzumachen.
§ 5 § 5
§ 5 Durchführung des Schulversuches
Die Lern- und Arbeitsmittelbeiträge (§ 10 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes) dürfen je Schülerin bzw. Schüler und Semester € 310,– nicht übersteigen.
§ 6 § 6
§ 6 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 6. September 2004 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Z 2, § 3, § 5 und die Anlagen 2 bis 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2021 treten am 1. September 2021 in Kraft. Anlage 5 tritt mit Ablauf des 31. August 2021 außer Kraft.
Anl. 1
Standorte Edelhof und Hohenlehen Tischlerei, Zimmerei | Anlage 1 |
Wochenstunden | |
A. Persönlichkeitsbildung | |
Religion | 2 |
Deutsch und Kommunikation *) | 1 |
Bewegung und Sport | 2 |
B. Unternehmerische Bildung | |
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen | 1 |
Computergestützte Technologie | 2 |
Mathematik und Fachrechnen *) | 2 |
Berufsbezogenes Englisch | 1 |
C. Fachspezifische Bildung | |
Fachkunde | 4 |
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **) | 5 |
Praktischer Unterricht **) | 16 |
Gesamt | 36 |
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen
Anl. 2
Standort Hollabrunn, Fleischverarbeitung | Anlage 2 |
Wochenstunden | |
A. Persönlichkeitsbildung | |
Religion | 2 |
Deutsch und Kommunikation *) | 1 |
Bewegung und Sport | 2 |
B. Unternehmerische Bildung | |
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen | 1 |
Computergestützte Technologie | 2 |
Mathematik und Fachrechnen *) | 2 |
Berufsbezogenes Englisch | 1 |
C. Fachspezifische Bildung | |
Fachkunde | 9 |
Lebensmittelkunde und Ernährungslehre | 3 |
Tier- und Fleischkunde | 3 |
Praktischer Unterricht **) | 10 |
Gesamt | 36 |
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen
Anl. 3
Standort Mistelbach, Land- und Baumaschinentechnik | Anlage 3 |
Wochenstunden | |
A. Persönlichkeitsbildung | |
Religion | 2 |
Deutsch und Kommunikation *) | 1 |
Bewegung und Sport | 2 |
B. Unternehmerische Bildung | |
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen | 2 |
Angewandte Mathematik und Physik*) | 4 |
Computergestütztes Fachzeichnen | 4 |
Berufsbezogenes Englisch | 1 |
C. Fachspezifische Bildung | |
Technologie | 8 |
Technisches Labor | 4 |
Praktischer Unterricht **) | 8 |
Gesamt | 36 |
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen
Anl. 4
Standort Warth, Metallbearbeitung | Anlage 4 |
Wochenstunden | |
A. Persönlichkeitsbildung | |
Religion | 2 |
Deutsch und Kommunikation *) | 1 |
Bewegung und Sport | 2 |
B. Unternehmerische Bildung | |
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen | 1 |
Computergestützte Technologie, Mathematik und Fachrechnen *) | 2 |
Berufsbezogenes Englisch | 1 |
C. Fachspezifische Bildung | |
Fachkunde | 4 |
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **) | 5 |
Praktischer Unterricht und Laboratoriumsübungen **) | 18 |
Gesamt | 36 |
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen
Anl. 5
Anlage 5 (entfällt durch LGBl. Nr. 57/2021)