(1) Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird der Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen” als ganzjährige Sonderform für die Berufe Tischlerei/Zimmerei, Fleischverarbeitung und Metallbearbeitung auf der Ebene der 12. Schulstufe angeordnet. Für den Beruf Land- und Baumaschinentechnik wird der Schulversuch mit zwei saisonmäßig gestalteten Schulstufen geführt, wobei die erste Schulstufe 30 Wochen und die zweite Schulstufe 10 Wochen umfasst. Zwischen der 1. und 2. Schulstufe ist eine Pflichtpraxis in der Dauer von 6 Monaten zu absolvieren. Die erste Schulstufe findet auf Ebene der 12. und die zweite auf Ebene der 13. Schulstufe statt.
Standort | Lehrberuf(e) |
Edelhof | Tischlerei, Zimmerei |
Hohenlehen | Tischlerei, Zimmerei |
Hollabrunn | Fleischverarbeitung |
Mistelbach | Land- und Baumaschinentechnik |
Warth | Metallbearbeitung |
(2) Ziel dieses Schulversuches ist es,
- Personen auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorzubereiten und
- eine zusätzliche systematische Ausbildung im angeführten Lehrberuf durchzuführen, um eine Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im angeführten Lehrberuf gemäß § 23 Abs. 9 des Berufsausbildungsgesetzes – BAG, BGBl.Nr. 142/1969 in der Fassung BGBl. I Nr. 60/2021, zu erreichen.
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