Abfrageberechtigte Stelle für eine Leistung ist die leistende Stelle (§ 11) sowie jede Einrichtung, die an der Abwicklung einer Leistung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger (§ 8) oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten (§ 9) beteiligt ist, die im Zuge der Leistungsangebotsermittlung (§ 21 TDBG 2012) als abfrageberechtigte oder als leistende Stelle bezeichnet worden ist und für deren Aufgabe die Verarbeitung von aus dem Transparenzportal (§ 1 TDBG 2012) abrufbaren Daten zum Zweck der Gewährung, Einstellung oder Rückforderung einer Förderung erforderlich ist.
Wr. FTG · Wiener Fördertransparenzgesetz
§ 16 Transparenzportalabfrage
…Um unerwünschte Doppel- bzw. Mehrfachförderungen aus öffentlichen Mitteln zu vermeiden und einen effizienten und zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten, haben abfrageberechtigte Stellen (§ 12), sofern dies zur Erfüllung des Überprüfungszwecks gemäß § 2 Z 4 TDBG 2012 notwendig ist, vor Gewährung einer Förderung gemäß § …
§ 14 Leistungsangebote
…11 ist und für § 21 Abs. 1 Z 5 TDBG 2012 die abfrageberechtigte Stelle jene im Sinne des § 12 ist. (3) Die leistungsdefinierenden Stellen (§ 10) haben bis spätestens 1. März eines jeden Kalenderjahres für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr die Vollständigkeit der…
§ 17 Datenverarbeitung
…§ 11) sind zur Abwicklung der Förderungen (Abs. 7) und zur Durchführung von Leistungsmitteilungen (§ 15) sowie die abfrageberechtigten Stellen (§ 12) im Rahmen der Abfrage gemäß § 16 ermächtigt, jene personenbezogenen Daten der potentiellen sowie tatsächlichen Leistungsempfängerinnen bzw. Leistungsempfänger zu verarbeiten, die für die Gewährung…
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