(1) Kleinfeuerungen dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn
1.sie den Durchführungsmaßnahmen (§ 11b) entsprechen, für sie eine EG-Konformitätserklärung (§ 11c) ausgestellt wurde und sie die CE-Kennzeichnung (§ 11c) tragen,
2.sie Etiketten nach den Bestimmungen der Richtlinie 2010/30/EU und der von der Europäischen Kommission im Sinne der Richtlinie 2010/30/EU erlassenen delegierten Rechtsakte tragen und ihnen Datenblätter nach den Bestimmungen der Richtlinie 2010/30/EU (§ 11f) beigegeben worden sind, und
3.ihnen eine schriftliche Dokumentation nach den Bestimmungen der Richtlinie 2010/30/EU und der delegierten Rechtsakte beigegeben worden ist.
(2) Ist die Herstellerin bzw. der Hersteller nicht in der Gemeinschaft niedergelassen und gibt es keine bevollmächtigte Person, so hat die Importeurin bzw. der Importeur die Pflicht
1.sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachte Kleinfeuerung den Bestimmungen des Abs. 1 entspricht, sowie
2. die EG-Konformitätserklärung und die technische Dokumentation bereitzuhalten.
§ 11 WHLKG 2015 · WHLKG 2015 · Gesetz über das Inverkehrbringen und den Betrieb von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Wien (Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz 2015 – WHLKG 2015)
§ 11 Typenschild
…dauerhaft auf dem Kessel, Brenner oder einem sonstigen wesentlichen Bauteil anzubringen und hat, soweit sich diese Angaben nicht bereits auf dem Etikett nach § 11a Abs. 1 Z 2 befinden, folgende Angaben zu enthalten: 1. den Namen und Firmensitz der Herstellerin oder des Herstellers; 2. die Type und…
§ 11a
…§ 11a. (1) Kleinfeuerungen dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn 1. sie den Durchführungsmaßnahmen ( § 11b ) entsprechen, für sie eine EG…
§ 34 Strafbestimmungen
…von Kleinfeuerungen in Verkehr bringt, die die Anforderungen des 2. Abschnitts nicht erfüllen, 2. Kleinfeuerungen oder Bauteile von Kleinfeuerungen entgegen der Bestimmung des § 11a in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, 3. einer Verpflichtung nach § 11i Abs. 1 oder § 14a Abs. 3 nicht…
Rückverweise