WHLKG 2015
Gliederung
Durchführungsmaßnahmen zur Richtlinie 2009/125/EG sind von der Europäischen Kommission im Sinne des Art. 15 dieser Richtlinie erlassene ergänzende Rechtsvorschriften zu diesem Gesetz. Diese sind zusammen mit diesem Gesetz anzuwenden.
§ 11b WHLKG 2015 · WHLKG 2015 · Gesetz über das Inverkehrbringen und den Betrieb von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Wien (Wiener Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagengesetz 2015 – WHLKG 2015)
§ 11b Durchführungsmaßnahmen
…§ 11b. Durchführungsmaßnahmen zur Richtlinie 2009/125/EG sind von der Europäischen Kommission im Sinne des Art. 15 dieser Richtlinie erlassene ergänzende Rechtsvorschriften zu diesem Gesetz. Diese…
§ 11d Konformitätsbewertung nach der Richtlinie 2009/125/EG
…§ 11d. (1) Vor dem Inverkehrbringen einer Kleinfeuerung, die von einer Durchführungsmaßnahme nach der Richtlinie 2009/125/EG ( § 11b ) erfasst ist, muss die Herstellerin bzw. der Hersteller oder ihre bzw. seine bevollmächtigte Person sicherstellen, dass die Konformität der Kleinfeuerung mit allen einschlägigen Anforderungen der…
§ 11c CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung
…die Herstellerin bzw. der Hersteller oder ihre bzw. seine bevollmächtigte Person zusichert, dass die Kleinfeuerung allen einschlägigen Bestimmungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme nach § 11b entspricht. (2) Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ gemäß dem Muster in Anlage 5. (3) Die EG-Konformitätserklärung muss auf…
§ 11a
…§ 11a. (1) Kleinfeuerungen dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn 1. sie den Durchführungsmaßnahmen ( § 11b ) entsprechen, für sie eine EG-Konformitätserklärung ( § 11c ) ausgestellt wurde und sie die CE-Kennzeichnung ( § 11c ) tragen, 2. sie Etiketten nach den…
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