LandesrechtWienLandesesetzeWiener Bedienstetengesetz6. Abschnitt Ansprüche bei Diskriminierung, Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen§ 126

§ 126Erweiterter Geltungsbereich der Bestimmungen über Ansprüche wegen Diskriminierung

In Kraft seit 02. August 2018
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