LandesrechtWienLandesesetzeWiener Bedienstetengesetz6. Abschnitt Ansprüche bei Diskriminierung, Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen§ 122

§ 122Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts

In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date