§ 126 Erweiterter Geltungsbereich der Bestimmungen über Ansprüche wegen Diskriminierung
In Kraft seit 02. August 2018
Up-to-date
Die §§ 116 bis 125 finden auch auf die in § 1 Abs. 2 Z 1 und 3 bis 5 genannten Bediensteten Anwendung.
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