(1) Öffentliches Archivgut unterliegt einer Schutzfrist von 30 Jahren, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist und es nicht vor seiner Übergabe bereits öffentlich zugänglich war.
(2) Der Lauf der Schutzfrist beginnt mit dem Tag der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Unterlagen. Sind die Unterlagen aktenmäßig zusammengefasst, so beginnt der Lauf der Schutzfrist mit dem Datum des jüngsten Schriftstücks des Aktes.
(3) Öffentliches Archivgut, das besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinn des Art. 9 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung enthält, unterliegt über 30 Jahre hinaus einer Schutzfrist bis zum Tod der betreffenden natürlichen Person, es sei denn, diese hat einer Einsichtnahme schon zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt. Ist der Todestag nicht oder nur mit großem Aufwand feststellbar, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt der betreffenden Person.
(4) Im Fall von öffentlichem Archivgut nach § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 beginnt der Lauf der Schutzfrist mit dem Ausscheiden aus dem Amt.
(5) Während der Schutzfrist ist das öffentliche Archivgut besonders gesichert aufzubewahren. Im Fall digital verarbeiteter Aufzeichnungen ist eine fachgerecht gesicherte Datenspeicherung vorzunehmen.
(6) Während der Schutzfrist ist das Archivgut des Landes oder der Gemeinden nur zugänglich:
a) für jene Personen und Einrichtungen, die das Archivgut dem Land Tirol oder der jeweiligen Gemeinde übergeben haben,
b) anderen Personen nach Maßgabe einer Ausnahmebewilligung nach § 10 Abs. 5 oder im Rahmen des § 11 Abs. 2.
Rückverweise
TÄG · Tierärztegesetz
§ 9 Eintragung in die Tierärzteliste
…Niederlassung bei der nach dem Berufssitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde binnen zwei Wochen nach Erhalt des Tierärzteausweises zu melden. (7) Die Kammer hat ordentlichen Mitgliedern (§ 9 TÄKamG) der Kammer auf deren Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass sie 1. den tierärztlichen Beruf im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes rechtmäßig ausüben und 2. zur…
§ 42 Inkrafttreten
…des 31. Mai 2021 außer Kraft. (3) § 6 Abs. 3a, § 8 Abs. 2 Z 8a, § 9 Abs. 4 und Abs. 7 Z 2, § 13 Abs. 1a, § 27 Abs. 1a und § …
§ 10 Erlöschen der Befugnis zur Berufsausübung
…die Befugnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes von der Kammer nach Anhören des Betroffenen durch Bescheid für erloschen zu erklären. Die Bestimmungen des § 9 Abs. 3 sind anzuwenden. (3) Die Streichung einer Person aus der Tierärzteliste ist von der Kammer bei Vorliegen eines der in Abs. 1…
§ 14 Berufsausübung
…bestimmten Berufssitz (Wanderpraxis) ist verboten. Der Berufssitz ist vor Aufnahme der Tätigkeit, wenn möglich bereits anlässlich des Antrags auf Eintragung in die Tierärzteliste (§ 9 Abs. 1) anzugeben. Jede Verlegung des Berufssitzes sowie jede Begründung weiterer Berufssitze ist der Kammer vierzehn Tage vorher anzuzeigen. (4) Tierärztinnen und Tierärzte, die…
TAG · Theaterarbeitsgesetz
§ 9 Anspruch bei Arbeitsverhinderung
(1) Ist ein Mitglied nach Antritt des Arbeitsverhältnisses durch Krankheit oder Unglücksfall an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass es die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so behält es seinen Anspruch auf die festen Bezüge bis zur Dauer von sechs Woch…
§ 40 Verhältnis zu anderen Gesetzen
…nach dem allgemeinen bürgerlichen Recht zu beurteilen. Das Angestelltengesetz (AngG), BGBl. Nr. 292/1921, sowie die Einschränkung der Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung nach § 9 Abs. 2 zweiter Halbsatz des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1985, finden auf Bühnenarbeitsverträge keine Anwendung.…
§ 35 Rücktritt vom Vertrag
…hat, so ist der/die Theaterunternehmer/in unbeschadet des ihm/ihr nach Abs. 1 zustehenden Rücktrittsrechtes verpflichtet, dem Mitglied für die im § 9 Abs. 1 und 3 festgesetzte Zeit die dort bezeichneten Bezüge zu bezahlen. Die Vorschrift des § 9 Abs. 6 findet Anwendung…
Tierärzteliste und -ausweisV
§ 8 Tierärzteausweis
…1) Der Tierärzteausweis gemäß § 9 Abs. 2 TÄG ist als Karte auf Kunststoffbasis auszustellen. Die äußeren Merkmale des Trägermaterials eines solchen Tierärzteausweises haben der ISO-Norm 7810 zu entsprechen…
TÄKamG · Tierärztekammergesetz
§ 13 Übertragener Wirkungsbereich
…und Zurücknahme der Berechtigung zur Führung eines Fachtierarzttitels; 7. Bestätigung der Zusatzqualifikation zur Führung einer Hausapotheke; 8. Führung einer Liste der hausapothekenführenden Tierärztinnen und Tierärzte; 9. Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2005/36 EG; 10. Ausstellung von Bescheinigungen über die rechtmäßige Ausübung des tierärztlichen Berufes in Österreich…
TAG · Archivgesetz, Tiroler
§ 10 § 10
…Zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung oder aus besonderes berücksichtigungswürdigen persönlichen Gründen, insbesondere zur Wahrung persönlicher Rechte, kann vor dem Ablauf der Schutzfrist nach § 9 Abs. 1 auf schriftlichen Antrag die Benützung von öffentlichem Archivgut des Landes oder der Gemeinden bewilligt werden, wenn keine gesetzlichen Vorschriften und keine überwiegenden…