§ 189 Anwendung des BMVG — Stmk. L-DBR
(1) Der 1. Teil des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG), BGBl. I Nr. 100/2002 ist für Bedienstete mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMVG ist das Monatsentgelt gemäß § 147 Abs. 1;
2. abweichend vom § 7 Abs. 4 hat der/die Bedienstete für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges Anspruch auf Beitragsleistung durch den Dienstgeber in der Höhe von 1,53 % des Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 3 Abs. 1 KBGG;
3. abweichend vom § 7 Abs. 5 hat der/die Bedienstete für Zeiten einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit oder einer gänzlichen Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge nach § 74 Abs. 1 Z 2 oder 3 Anspruch auf Beitragsleistung durch den Dienstgeber in der Höhe von 1,53 % der fiktiven Bemessungsgrundlage in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 3 Abs. 1 KBGG;
4. abweichend vom § 9 Abs. 1 BMVG hat die Auswahl der Mitarbeitervorsorge-Kasse für Bedienstete durch den Dienstgeber nach Anhörung der Landespersonalvertretung und des Zentralbetriebsrates für die Krankenanstalten zu erfolgen;
5. § 6 Abs. 4 und 5, § 7 Abs. 6, § 9 Abs. 1, § 10 und § 47 BMVG sind nicht anzuwenden.
(2) Auf Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 bis 8, die ab 1. Jänner 2003 begründet werden, ist Abs. 1 sinngemäß anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007
§ 289 Stmk. L-DBR · Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 289 Option
…Abs. 2 bis 5 und Abs. 7. Die Höhe des Pensionskassenbeitrages für Beamte/Beamtinnen richtet sich weiterhin nach § 263. § 189 ist nicht anzuwenden. (3) Die Abgabe der Erklärung ist nur einmal zulässig. Die Überstellung in das Besoldungsschema St. wird ab dem auf die Erklärung folgenden…
§ 189 Anwendung des BMVG
(1) Der 1. Teil des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG), BGBl. I Nr. 100/2002 ist für Bedienstete mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMVG ist das Monatsentgelt gemäß § 147 Abs. 1; 2. abweichend vom § 7 Abs. 4 hat der/die Bedienstete für Zeiten d…
§ 298 Übergangsbestimmungen zu § 189 – Abfertigung für Vertragsbedienstete
…Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen von Abs. 2 bis 16 schließt eine Anwendung des § 189 jedenfalls aus. (2) Den von Abs. 1 erfassten Vertragsbediensteten gebührt beim Enden des Dienstverhältnisses nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Abfertigung. (3) Der Anspruch…
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