Stmk. L-DBR
Gliederung
(1) Dem/Der Bediensteten gebühren Monatsbezüge. Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt sowie einer allfälligen Ergänzungszulage (§ 185).
(2) Außer dem Monatsbezug gebührt dem/der Bediensteten für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50 % des Monatsbezuges, die ihm/ihr für den Monat der Auszahlung zustehen. Steht ein Bediensteter/eine Bedienstete während des Kalendervierteljahres, für das die Sonderzahlung gebührt, nicht ununterbrochen im Genuss des vollen Monatsbezuges, so gebührt ihm/ihr als Sonderzahlung nur der entsprechende Teil. Als Monat der Auszahlung gilt bei Austritt eines Beamten/einer Beamtin aus dem Dienststand und bei Ausscheiden eines/einer Vertragsbediensteten aus dem Dienstverhältnis jedenfalls der Monat der Beendigung des Dienstverhältnisses.
(3) Dem/Der teilbeschäftigten Bediensteten gebührt der seiner/ihrer Arbeitszeit entsprechende Teil des Monatsbezuges. Der Kinderzuschuss gebührt in der sich aus § 150 Abs. 1 ergebenden Höhe.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2013
§ 128a Stmk. L-DBR · Stmk. L-DBR · Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
§ 128a § 128a
…Senatsentscheidungen (1) In Angelegenheiten der §§ 5, 6, 7, 18, 20, 135 Abs. 1 Z 2 , §§ 143, 147, 183, 185 sowie der §§ 264 bis 279 hat die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts durch einen Senat zu erfolgen. (2) In Angelegenheiten des §…
§ 148 § 148
…36 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001 , BGBl. I Nr. 31/2001, werden die Bezüge zuzüglich allfälliger Nebengebühren im Sinne § 147 Abs. 1 nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen weitergezahlt: 1. nicht pauschalierten Nebengebühren ist der Durchschnittswert jener Nebengebühren, die in den letzten drei Monaten (13…
§ 152 § 152
…Wird ein Beamter/eine Beamtin in den Ruhestand versetzt, so ist eine ihm/ihr allenfalls für die Zeit des Dienststandes noch gebührende Sonderzahlung ( § 147 Abs. 2 zweiter Satz) zusammen mit der nächsten ihm/ihr als Beamten/Beamtin des Ruhestandes gebührenden Sonderzahlung auszuzahlen. (4) Ergeben sich bei der Ermittlung…
§ 189 § 189
…Bedienstete mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMVG ist das Monatsentgelt gemäß § 147 Abs. 1 ; 2. abweichend vom § 7 Abs. 4 hat der/die Bedienstete für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges Anspruch auf Beitragsleistung durch den…
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