Die jeweilige Landespolizeidirektion ist zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz:
1. für das Gebiet der Gemeinden Eisenstadt und Rust;
2. für das Gebiet der Gemeinden Graz und Leoben;
3. für das Gebiet der Gemeinde Innsbruck;
4. für das Gebiet der Gemeinden Klagenfurt am Wörthersee und Villach;
5. für das Gebiet der Gemeinden Linz, Steyr und Wels;
6. für das Gebiet der Gemeinde Salzburg;
7. für das Gebiet der Gemeinden Sankt Pölten, Wiener Neustadt, Schwechat und die im Gebiet der Gemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl und Schwadorf gelegenen Teile des Flughafens Wien-Schwechat;
8. für das Gebiet der Gemeinde Wien.
Rückverweise
SpG · Sparkassengesetz
Anl. 1
…1) Die Prüfungsstelle hat die ihr übertragenen Prüfungen (§ 24 Abs. 4 Sparkassengesetz – SpG) unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung durchzuführen. Sie kann sich hiebei auf Antrag des Mitglieds des Prüfungsverbandes gemäß § 24 Abs. 1 SpG…
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 86 Verwaltungsstrafbehörden
…1) Die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) dieser. (2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die für den Bundesminister für Inneres oder die Landespolizeidirektion Exekutivdienst versehen, sind ermächtigt, Maßnahmen zur Verhinderung von Verwaltungsübertretungen nach…
§ 76 Besondere Behördenzuständigkeit
…über Antrag (§ 68 Abs. 1) sind von der Bezirksverwaltungsbehörde, innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches von der Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) vorzunehmen, an die sich der Antragsteller wendet. (2) Erkennungsdienstliche Maßnahmen mit Einwilligung des Betroffenen (§ 68 Abs. 3 und 4) sind von der…
§ 58c Zentrale Gewaltschutzdatei
…Angehörigkeitsverhältnis zum Gefährder gemeinsam zu verarbeiten. (2) Übermittlungen von Daten gemäß Abs. 1 sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke des Vollzugs der §§ 8 und 12 Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, sowie an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege zulässig. Sofern besondere…
§ 92a Kostenersatzpflicht
…wird. (2) Die Gebühren sind, sofern sie nicht ohne weiteres entrichtet werden, von den Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) von dieser, vorzuschreiben. Die örtliche Zuständigkeit für Vorschreibungen richtet sich nach dem Ort des Einschreitens, im Falle eines sprengelüberschreitenden Einschreitens nach dem Ort, an welchem…