(1) Die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) dieser.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die für den Bundesminister für Inneres oder die Landespolizeidirektion Exekutivdienst versehen, sind ermächtigt, Maßnahmen zur Verhinderung von Verwaltungsübertretungen nach diesem Teil oder zur Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren zu setzen; sie schreiten hiebei als Organe der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion, insoweit diese für das Gebiet einer Gemeinde zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, ein.
§ 86 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 86 Verwaltungsstrafbehörden
…§ 86. (1) Die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz ( § 8 ) dieser. (2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes…
§ 17e SNG · SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 17e Verwaltungsübertretungen
…im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4 600 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen. § 86 SPG gilt.…
§ 71g GAG 2005 · GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 71g
…besteht, verringert sich die Höhe der allgemeinen Verwendungszulage um sechs Siebtel der Zulage nach § 66 Abs. 1 lit. j bis l . Ärztehonorare gemäß § 86 des Spitalgesetzes zählen nicht zu den Dienstbezügen. § 71c – Gehalt – mit der Abweichung, dass das Gehaltsschema 29 Gehaltsklassen umfasst und in Anlage 5 dieses Gesetzes…
§ 121 LBedG 1988 · LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 121 § 121*) Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen des II. Hauptstückes
…– § 46 – Dienstfreistellung bestimmter Organe – § 56 – Dienstbezüge – mit der Einschränkung, dass kein Ruhebezugsbeitrag zu leisten ist. Ärztehonorare gemäß § 86 Spitalgesetz zählen nicht zu den Dienstbezügen. Auch wenn die Wochenarbeitszeit nach § 120 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 87a, § 87b oder 87c…
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