Die Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei (Art. 10 Abs. 1 Z 7 B-VG), und aus der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht.
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 49b Gefährderansprache
…III Abs. 1 Z 4 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (EGVG), BGBl. I Nr. 87, oder nach § 3 des Abzeichengesetzes 1960, BGBl. Nr. 84, im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen begangen haben, und von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie auch…
§ 14 Örtlicher Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten der Sicherheitspolizei
…1) Den Sicherheitsbehörden obliegt die Ausübung der Sicherheitspolizei (§ 3) innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches. Behält sich der Bundesminister für Inneres oder der Landespolizeidirektor eine von einer nachgeordneten Sicherheitsbehörde geführte Amtshandlung durch Weisung vor, so hat…
§ 53 Zulässigkeit der Verarbeitung
…§§ 16 Abs. 1 Z 2 und 21); (Anm.: Z 2a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 5/2016) 3. für die Abwehr gefährlicher Angriffe (§§ 16 Abs. 2 und 3 sowie 21 Abs. 2); einschließlich der im Rahmen der Gefahrenabwehr…
§ 97 Außerkrafttreten
…die Organisation der Polizeibehörden; 2. der Erlaß des Ministeriums des Inneren vom 10. Dezember 1850, Zl. 6.370, über den Wirkungskreis der k. k. Polizeibehörden; 3. die Kaiserliche Entschließung vom 25. April 1852 über den Wirkungskreis der obersten Polizeibehörde; 4. der § 1 Abs. 2 und der §…
Rückverweise