(1) Die Gewährung von Leistungen der Grundversorgung obliegt – vorbehaltlich des Abs. 2 – der Landesregierung für das Land als Träger von Privatrechten.
(2) Die Gewährung von Leistungen der individuellen Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft für das Land als Träger von Privatrechten. Die Bezirkshauptmannschaft hat im Verwaltungsweg mit Bescheid zu entscheiden, wenn
a) Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt werden, weil eine Hilfs- oder Schutzbedürftigkeit oder die Bereitschaft zur Teilnahme an integrationsfördernden Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang gegeben ist;
b) Leistungen nach § 31 Abs. 3 abgelehnt, herabgesetzt oder unter Auflagen oder Bedingungen gewährt werden;
c) Leistungen nach § 34 Abs. 2 und 3 eingestellt oder herabgesetzt werden;
d) dies von der betreffenden Person beantragt wird; oder
e) Kostenersatzansprüche geltend gemacht werden (§ 35).
(3) Bei der Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft ist § 15 Abs. 3 und 4 sinngemäß anzuwenden.
*) Fassung LGBl.Nr. 45/2025
Rückverweise
SLG · Sozialleistungsgesetz
§ 30 § 30*)Art des Verfahrens, Zuständigkeit
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§ 33 § 33Entscheidungsfrist, Beschwerde,Unwirksamkeit des Beschwerdeverzichts, Rechtsberatung und -vertretung
…1) Für Bescheide gemäß § 30 Abs. 2 gilt § 18 Abs. 1, 2 und 4 sinngemäß. (2) Im Falle einer Beschwerde gegen Bescheide gemäß § …
§ 32 § 32Einleitung des Verfahrens
… Leistungen der Grundversorgung werden auf Antrag oder von Amts wegen gewährt. (2) Anträge auf Leistungen der Grundversorgung können bei der Landesregierung (§ 30 Abs. 1) oder der Bezirkshauptmannschaft (§ 30 Abs. 2 und 3) eingebracht werden. (3) Der § 17 Abs. 3…
§ 34 § 34Nachträgliche Änderungen
…anzuzeigen. (2) Die Leistungen der Grundversorgung sind einzustellen, wenn eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung wegfällt; dasselbe gilt auch, wenn die örtliche Zuständigkeit (§ 30 Abs. 3) aufgrund eines Wohnsitzwechsels wegfällt. Die Leistungen sind neu zu bemessen, wenn dies aufgrund geänderter Umstände erforderlich ist; der § 19 Abs. 4…