(1) Für hilfsbedürftige Personen, die Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 10 beziehen, ist zur Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung durch Einbeziehung in die Krankenversicherung gemäß § 9 ASVG zu übernehmen. Weiters sind die Kosten bei Kostenbeteiligungspflichten und Selbstbehalten, die für medizinisch notwendige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anfallen, zu übernehmen.
(2) Soweit die Einbeziehung einer hilfsbedürftigen Person in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist, weil sie keine Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 10 bezieht, sind die Kosten für zweckmäßige Maßnahmen zur Feststellung und Heilung von Krankheiten sowie für die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und der Entbindung stehenden notwendigen medizinischen Maßnahmen zu tragen.
Rückverweise
SLG · Sozialleistungsgesetz
§ 7 § 7*)Berücksichtigung von eigenen Mitteln und Leistungen Dritter
…und Einkommen der hilfsbedürftigen Person – und Leistungen Dritter zu berücksichtigen. Bei der Bemessung von Leistungen der Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (§ 12) und in besonderen Lebenslagen (§ 13) ist auch nicht verwertbares Vermögen insoweit zu berücksichtigen, als die Leistung als Darlehen gewährt werden kann. Nicht zur…
§ 17 § 17Einleitung des Verfahrens
…Leistung erforderlich machen, kann diese auch von Amts wegen tätig werden. (2) Leistungen der Sozialhilfe zur Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (§ 12), in besonderen Lebenslagen (§ 13) und im Todesfall (§ 14) werden auf Antrag der hilfsbedürftigen Person oder von Amts wegen gewährt. (3) …
§ 8 §8*)Ausnahmen von der Berücksichtigungvon eigenen Mitteln und Leistungen Dritter
…eigene Mittel und Leistungen Dritter – unbeschadet der Abs. 1, 2 und 4 – bei der Bemessung von Unterstützungsleistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (§ 12), in besonderen Lebenslagen (§ 13) und im Todesfall (§ 14) nicht zu berücksichtigen sind. *) Fassung LGBl.Nr. 43/2021, 1/2023, 45/2025…
§ 26 §26*)
…Abs. 4); 2. bei Gewährung der Wohnkostenpauschale (§ 10 Abs. 5); 3. zur Vermeidung von Härtefällen (§ 11); 4. bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung (§ 12); 5. zur Unterstützung in besonderen Lebenslagen (§ 13); 6. im Todesfall (§ 14); c) die Umstände, unter denen eine schuldhafte oder eine entschuldbare Verletzung der…