(1) Die Energiekostenunterstützung – Gas wird Haushaltskundinnen und Haushaltskunden gewährt, die aus einem Gaslieferungsvertrag für einen Zählpunkt Gas im Land Salzburg zahlungspflichtig sind. Der Gaslieferungsvertrag muss zum Stichtag 1. Februar 2024 bestehen.
(2) Die Energiekostenunterstützung – Gas wird den begünstigten Personen gemäß Abs 1 in der Form eines einmaligen Pauschalbetrages gewährt. Die Höhe des Pauschalbetrages richtet sich nach dem Jahresverbrauch:
Jahresverbrauch | Energiekostenunterstützung – Gas |
1.500 kWh | € 50,00 |
3.000 kWh | € 100,00 |
5.000 kWh | € 200,00 |
10.000 kWh | € 300,00 |
15.000 kWh | € 400,00 |
20.000 kWh | € 500,00 |
30.000 kWh | € 600,00 |
50.000 kWh | € 800,00 |
70.000 kWh | € 1.000,00 |
100.000 kWh | € 1.200,00 |
(3) Geben die begünstigten Personen die Gaskosten an andere Personen weiter, sind sie verpflichtet, diesen auch die erhaltene Energiekostenunterstützung – Gas in angemessener Weise weiterzugeben.
(4) Die Landesregierung kann die Energiekostenunterstützung – Gas bei Vorliegen geänderter Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Voraussetzungen und die Höhe mit Verordnung anpassen.
Rückverweise
S.EKUG · Salzburger Energiekostenunterstützungsgesetz
§ 7 Begünstigte, Art und Höhe der Energiekostenunterstützung – Gas
(1) Die Energiekostenunterstützung – Gas wird Haushaltskundinnen und Haushaltskunden gewährt, die aus einem Gaslieferungsvertrag für einen Zählpunkt Gas im Land Salzburg zahlungspflichtig sind. Der Gaslieferungsvertrag muss zum Stichtag 1. Februar 2024 bestehen. (2) Die Energiekostenunterstützung –…
§ 8 Abwicklung
…1) Die Abwicklung der Energiekostenunterstützung – Gas gemäß § 7 erfolgt unbeschadet des Abs 3 im Namen und im Auftrag der Landesregierung grundsätzlich durch bevollmächtigte Lieferanten. (2) Zur näheren Regelung der Modalitäten der Abwicklung…
§ 10 Kostenersatz
…1) Das Land hat den Lieferanten die aus der Abwicklung der Energiekostenunterstützung – Gas (§ 7 iVm § 8) unmittelbar entstehenden Kosten zu ersetzen. (2) Für die Implementierung der für die Abwicklung der Energiekostenunterstützung – Gas erforderlichen Ablaufprozesse gebührt den…