S.CampG
Gliederung
2. Abschnitt Errichtung und wesentliche Änderung von Campingplätzen
§ 3 Bewilligungsvorbehalt
Die Errichtung und die wesentliche Änderung eines Campingplatzes bedürfen einer Bewilligung der Behörde.
§ 3 S.CampG · S.CampG · Salzburger Campingplatzgesetz
§ 3 Bewilligungsvorbehalt
…§ 3 Die Errichtung und die wesentliche Änderung eines Campingplatzes bedürfen einer Bewilligung der Behörde.…
§ 4 Bewilligungsansuchen, Parteien, mündliche Verhandlung
…§ 4 (1) Das Ansuchen um Bewilligung gemäß § 3 ist grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln. Dem Ansuchen sind anzuschließen, im Falle einer physischen Vorlage in zweifacher Ausfertigung: 1. ein Lageplan im Maßstab 1…
§ 12a 3a. Abschnitt
…gilt dies mit der Maßgabe, dass Anordnungen, die sich auf sonst für Campingplätze mitangewendete Rechtsvorschriften oder ihre Bewilligungen beziehen, nicht anwendbar sind. Die §§ 3, 4, 5 Abs 1, 2 und Abs 3 Z 1 und 2 , (§) 6, 7, 7a, 7c und 8 sind auf Wohnmobil-Campingplätze nicht anzuwenden…
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