S. KBBG
Gliederung
3. Abschnitt Betreuung durch Tageseltern
3. Unterabschnitt Genehmigung der Räumlichkeiten und Freiflächen
§ 38a Eignung des Betreuungsumfelds
Das Betreuungsumfeld ist für die Betreuung von Tageskindern dann geeignet, wenn
1. die Personen, die mit der Betreuungsperson nicht nur vorübergehend im gemeinsamen Haushalt leben und das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben,
a)zuverlässig sind (§ 7 Abs 3 Z 1 bis 5 und Abs 4) und
b) gesundheitlich geeignet sind, und
c) von ihnen sonst keine Gefahr einer Beeinträchtigung des Kindeswohls ausgeht; und
2. von im Haushalt gehaltenen Haustieren keine Gefahr einer Beeinträchtigung des Kindeswohls ausgeht.
§ 38a S. KBBG · S. KBBG · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
§ 38a Eignung des Betreuungsumfelds
…§ 38a Das Betreuungsumfeld ist für die Betreuung von Tageskindern dann geeignet, wenn 1. die Personen, die mit der Betreuungsperson nicht nur vorübergehend im gemeinsamen Haushalt leben…
§ 38b Verfahren
…2) Im Fall des § 38 Abs 2 Z 1 ist dem Antrag jedenfalls anzuschließen: 1. zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einer jeden Person gemäß § 38a Z 1 eine Ermächtigung der Landesregierung, die folgenden Auskünfte über diese Person(en) bei den dafür zuständigen Stellen einzuholen: a) Strafregisterauskünfte nach § 9 Abs…
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