Der Konzessionsinhaber kann für jeden von ihm betriebenen Automatensalon eine die Rahmenspielbedingungen (§ 6 Abs 3 Z 9) ergänzende Besuchs- und Spielordnung erlassen.
S. GSpAutG 2026 · Salzburger Glücksspielautomatengesetz 2026
§ 29 Besuchs- und Spielordnung
…Besuchs- und Spielordnung § 29 Der Konzessionsinhaber kann für jeden von ihm betriebenen Automatensalon eine die Rahmenspielbedingungen (§ 6 Abs 3 Z 9) ergänzende Besuchs- und Spielordnung…
§ 68 Verordnungen der Landesregierung
…bestimmte Dateigrößen oder -formate etc; 2. nähere Inhalte der Rahmenspielbedingungen (§ 6 Abs 3 Z 9), der Besuchs- und Spielordnung (§ 29) sowie der Informationen der Spielkunden (§ 34 Abs 2 Z 4), deren Darstellung im Internet (§ 34 Abs 2) und…
§ 34 Sonstige Betriebspflichten
…Stelle in deutscher Sprache zu veröffentlichen: 1. die Rahmenspielbedingungen (§ 6 Abs 3 Z 9); 2. besondere Besuchs- und Spielordnungen (§ 29); 3. Informationen der Spielkunden über die Gefahren der Teilnahme an Glücksspielen für das Entstehen von Spielsucht und ihrer negativen Auswirkungen auf das persönliche Umfeld des…
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